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KV Hessen: Honorarsituation der hessischen Augenärzte ist unerträglich

Die Absicht war gut, das Ergebnis ist leider mangelhaft: Der Versuch, durch einen bundesweit geltenden Beschluss Geld von operativ tätigen Augenärzten zu den finanziell arg gebeutelten konservativ tätigen Augenärzten umzulenken, ist gescheitert, so die Bilanz der KV Hessen zur Strukturpauschale. Für die nötige Umverteilung fehle das Geld, die prekäre Honorarsituation werde nicht beseitigt. Damit stünden für die augenärztliche Grundversorgung in Hessen ab dem 1. Quartal 2012 im Monat nur noch rund fünf Euro zur Verfügung. „Ein unhaltbarer Zustand“, so die beiden Vorstandsvorsitzenden der KV Hessen Frank-Rüdiger Zimmeck und Dr. med. Gerd W. Zimmermann.

„Was auf den ersten Blick gut klang, hat sich nun leider als Rohrkrepierer entpuppt. Denn der Plan, den arg bedrängten konservativen Augenärzten durch die Einführung einer zusätzlichen Gebührenordnungsziffer zu helfen, geht nicht auf“, so die beiden Vorstände. Da die Krankenkassen nicht bereit gewesen seien, die massive Unterfinanzierung auszugleichen und zu­sätzliches Geld für diese Ziffer zur Verfügung zu stellen, sei dem Bewertungsausschuss in Berlin nichts anderes übrig geblieben, als eine Honorar-Umverteilung zu beschließen.

Doch dieser Beschluss halte dem Praxistest nicht stand, wie eine Simulation der KV Hessen nun beweise, heißt es in der Mitteilung der KV Hessen. Der RLV-Fallwert aller hessischen Augenärzte sinke durch die Umverteilung nun auf unzumutbare 15,69 Euro im Quartal. „Damit gibt’s in Hessen künftig für 5 Euro im Monat eine augenärztliche Grundversorgung.“ Für die KV-Vorsitzenden ein „unhaltbarer Zustand“. Zum anderen reiche das frei werdende Geld gar nicht, um damit das Honorarloch zu stopfen. „In Hessen sind 75% der Augenärzte konservativ tätig und nur 25% operativ. Diese relativ kleine Gruppe soll nun das Honorarloch einer erheblich größeren Gruppe stopfen. Das kann nicht funktionieren.“

Da die KV Hessen nur das Geld verteilen kann, das sie von den Krankenkassen bekommt und gleichzeitig an die Beschlüsse des Bewertungsausschusses gebunden ist, sei auch eine Stützung durch andere Fachgruppen nicht möglich. „Wobei man aber auch keinem Hautarzt erklären könnte, wie und warum er von seinen 4,78 Euro/Monat noch Geld zur Stützung anderer abgeben soll. Und auch bei den anderen Fachgruppen ist die Situation vergleichbar. Es ist unerträglich, einer massiv unterfinanzierten KV die Verantwortung dafür zuzuschieben, dass unsere Honorare eher einem Almosen als einem angemessenen Lohn gleichen“, so der Vorstandsvorsitzende Frank-Rüdiger Zimmeck. Er appellierte an die Politik, diesen unwürdigen Zustand endlich zu beseitigen. „Das Konzept der permanenten Umverteilung ist gescheitert.“

Quelle:
KV Hessen

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