Berufspolitik

Prof. Dr. Bernd Bertram als Vorsitzender des Berufsverbands der Augenärzte bestätigt

Die Delegierten des Berufsverbands der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) wählten am 5. November 2011 in Berlin den Vorstand für die nächsten vier Jahre. Als Vorsitzender des BVA wurde Prof. Dr. Bernd Bertram, niedergelassener Augenarzt in Aachen mit 61 von 62 abgegebenen Stimmen im Amt bestätigt. Bertram ist seit zwölf Jahren Mitglied des Vorstands und führt diesen seit 2007 an. Zum 2. Vorsitzenden wurde der Landesvorsitzende des BVA aus Bayern, Dr. Peter Heinz, Schlüsselfeld, gewählt. Er übernimmt damit den Posten von Dr. Klaus Heckmann aus Wiesbaden, der nicht noch einmal für das Amt kandidierte. Als wissenschaftliches Vorstandsmitglied wählten die Delegierten erneut Prof. Dr. Norbert Pfeiffer, Leiter der Universitätsaugenklinik in Mainz. Die weiteren Vorstandsmitglieder, Dr. Kaweh Schayan-Araghi aus Dillenburg und Dr. Stephan Schneider aus Bayreuth, wurden ebenfalls für weitere vier Jahre in ihren Ämtern bestätigt.

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BVA-Delegiertenversammlung lehnt Spaltung der Fachgruppe ab

Beherrschendes Thema der diesjährigen BVA-Delegiertenversammlung am 5. und 6. November in Berlin war der Beschluss des Bewertungsausschusses zur Einführung einer Strukturpauschale „Augenheilkunde“ für nicht operierende Augenärzte durch eine EBM-Änderung. Es wurde einerseits zwar begrüßt, dass der Bewertungsausschuss erkannt hat, dass die augenärztliche Basisversorgung mit der bisherigen Finanzierung keine Zukunft hat. Der beschrittene Weg mit einer arztbezogenen Strukturpauschale wurde aber einmütig abgelehnt. Die Finanzierung der Strukturpauschale erfolgt nämlich durch die Abwertung der augenärztlichen Grundpauschale und somit durch reine Umverteilung innerhalb des Fachgruppentopfes der Augenärzte. Alle Augenärzte, die keine einzige Operation im Quartal durchführen, dürfen für alle Fälle die Strukturpauschale abrechnen, während Augenärzte, die auch nur eine Operation vornehmen, für keinen Patienten in diesem Quartal diese Strukturpauschale abrechnen dürfen.

Einigung zwischen BDOC und Novartis

Streit um Auslegung des OLG-Urteils zur Lucentis-Auseinzelung beigelegt
In einem kürzlich erfolgten Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az.: 3 U 12/09) wurde einer Apotheke die Auseinzelung von Lucentis untersagt. Das Pharmaunternehmen Novartis, das die Klage angestrengt hatte, interpretierte in einer öffentlichen Mitteilung das Urteil und wurde in seiner Auslegung vom Bund Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) kritisiert. Anlässlich des diesjährigen Kongresses der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC) verkündete BDOC-Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Scharrer, dass eine gemeinsame Vereinbarung in der Auslegung des Urteils getroffen worden sei. Die BDOC-Geschäftsführung hat zu einigen Fragen der Redaktion Stellung genommen.

„Für ein paar Silbertaler…“

Die Rhön-Klinikum AG, eine private börsennotierte Kapitalgesellschaft, trat in den letzten Monaten verstärkt an niedergelassene Augenärzte im Raum Wuppertal und Solingen mit dem Angebot der Praxisübernahme heran. Dem Vernehmen nach sollen aus den übernommenen Sitzen augenärztliche MVZ entstehen. Damit tritt erstmals ein sehr finanzstarker und nichtärztlicher Träger in den ambulanten Wettbewerbsmarkt ein. DER AUGENSPIEGEL sprach mit dem BVA-Bezirksvorsitzenden für Leverkusen/Remscheid/Solingen Dr. Marc Podder (Solingen) über die Unruhe in der Region.

Suche nach neuen Wegen in die Zukunft

Zur BVA-Delegiertenversammlung 2010 in Berlin
Im Vorfeld der diesjährigen Delegiertenversammlung des BVA am 6. und 7. November in Berlin stellte sich die Frage, welche Bilanz der Berufsverband der Augenärzte nach einem Jahr neuer Gesundheitspolitik ziehen würde und wie er sich für die zukünftigen Herausforderungen rüstet. Einige Aspekte der zweitägigen Diskussion sowie aktuelle Antworten auf drängende Fragen fasst Katica Djakovic zusammen.

BVA: „Schielen behandeln – Ausgrenzung vermeiden“

Schielende Kinder sollten so früh wie möglich behandelt werden. Dann lassen sich neben Sehschwächen auch soziale Benachteiligungen vermeiden, wie eine Studie des Kantonsspitals St. Gallen zeigt. Priv. Doz. Dr. Dietlind Friedrich, Leiterin des Arbeitskreises „Schielen“ im Berufsverband der Augenärzte betont, dass die Schielbehandlung ein Wettlauf gegen die Zeit ist, da später irreparable Schäden auftreten können.

Bundesgerichtshof stoppt Vertriebskonzept für den Verkauf von Brillen über Augenarztpraxen

Der Bundesgerichtshof hat in einem aktuellen Urteil (24. Juni 2010, Az. I ZR 182/08) die Revision eines von der Wettbewerbszentrale angegriffenen Brillenvertriebsunternehmens gegen das Urteil des 2. Zivilsenats des Oberlandesgerichts Stuttgart vom 30. Oktober 2008 zurückgewiesen, teilt die Wettbewerbszentrale mit.

Ist ein Glaukomscreening kosteneffizient?

Durch ein flächendeckendes augenärztliches Glaukom-Untersuchungsprogramm in regelmäßigen Abständen könnten verdächtige beziehungsweise erkrankte Patienten aufgefunden und einer Therapie zugeführt werden. Dennoch wurde 2005 das Glaukomscreening nicht in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, sondern erfolgt in der Regel nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).Dr. Christoph Hirneiß erörtert die Frage, unter welchen Bedingungen ein Glaukomscreening kosteneffizient sein könnte.