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Pilotvertrag zu Premiumlinsen

Der Bundesverband Deutscher Ophthalmochirurgen e.V. (BDOC) und die Vereinigung operierender Augenärzte (VoA) Nordrhein haben mit der Techniker Krankenkasse neue Wege für die ambulante Kataraktchirurgie vereinbart.

Bei Kataraktoperationen ist der Einsatz von Intraokularlinsen mit Zusatzfunktionen, so genannten Premiumlinsen, bisher für gesetzlich Versicherte nur als 100-prozentige Privatleistung möglich gewesen. Mit der neuen Vereinbarung ist die Honorierung der Mehrkosten, die bei ambulanten Kataraktoperationen im Zusammenhang mit der Versorgung durch Premiumlinsen entstehen und über das Wirtschaftlichkeitsgebot des SGB V hinausgehen, geregelt.

Mehrkosten entstehen beispielsweise durch umfangreichere Voruntersuchungen, höhere Sachkosten, aufwändigere Nachsorge. Jetzt haben Versicherte der Techniker Krankenkasse (TK) die Möglichkeit, sich für die Versorgung mit einer Premiumlinse zu entscheiden, aber nur die Mehrkosten, gegenüber einer Versorgung mit einer Standardlinse zu einem vorher festgelegten Preis zu zahlen, teilte der BDOC mit.

Die Vereinbarung regele zudem die qualitativen Anforderungen an den Operateur und das operative Zentrum. Diese Regelung umfasse multifokale asphärische, torische und monofokale asphärische Linsensysteme. Bei Vorliegen der Voraussetzung zu einer Kataraktoperation sollen die Leistungen, die im Kataraktvertrag mit den Ersatzkassen für Standardlinsen vergütet werden, direkt mit der KV Nordrhein entsprechend der aktuellen Vertragslage abgerechnet werden. Die Mehrkosten für das ärztliche Honorar und die Sachkosten sollen dem Patienten vom teilnehmenden behandelnden Arzt privat in Rechnung gestellt werden.

Die TK und der BDOC/VoA Nordrhein sind überzeugt, dass hier eine win-win-win Situation entstanden ist, denn sie sei „1.) Für Patienten vorteilhaft, weil sie in einem erkennbar qualifizierten und in diesen Belangen erfahrenen OP Zentrum behandelt werden, eine von ihrer Krankenkasse vereinbarte transparente Preisgestaltung erhalten und sich über die Hochwertigkeit der Linsenimplantate sicher sein können. 2.) Für Operateure vorteilhaft, weil nun die Rund-um-Versorgung der Patientenwünsche möglich ist, ohne den Patienten mit hohen Kosten zu konfrontieren und sie eine Vielzahl von Patienten am medizinischen Fortschritt besser teilhaben lassen können, die sich die Sonderlinsen bisher nicht als Privatbehandlung leisten konnten. 3.) Für die Krankenkasse vorteilhaft, weil sie ein besseres Leistungsangebot für ihre Versicherten im Wettbewerb mit anderen Kassen anbieten können und das zu geprüften Qualitätskriterien bei kalkulierbaren Mehrkosten“, führt der BDOC aus.

TK und BDOC sehen in dem Pilotprojekt in Nordrhein nur den Anfang einer neuen und modernen Versorgungform. Im gesamten Bundesgebiet könne diese Vereinbarung, jeweils angepasst an die regionalen Gegebenheiten, Anwendung finden. Auch andere Kassen hätten bereits ihr Interesse signalisiert, „für diese innovative und patientenfreundliche Regelung“ eine Vereinbarung mit dem BDOC schließen zu wollen.

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