BDOC erweitert seine Beitrittskriterien
Die BDOC-Mitgliederversammlung hat auf ihrer Jahrestagung am 22. Oktober im Rahmen der diesjährigen DOC beschlossen, die Beitrittskriterien für die Mitgliedschaft um die refraktive Chirurgie zu erweitern. Damit möchte der Verband die tatsächliche Operationslandschaft in der Augenchirurgie besser abbilden, teilt der BDOC mit.
Bestätigung erhält der BDOC durch die aktuelle alljährliche Umfrage von Prof. Wenzel et al., die für das Jahr 2009 einen Zuwachs von 15% für refraktive Operationen ermittelte. Der BDOC trage dem nun Rechnung und erweitere die bisherigen Kriterien, heißt es weiter. Allerdings reichten refraktive Operationen allein nicht aus, um nach BDOC Statuten „Augenoperateur“ zu sein, die refraktive Chirurgie sei vielmehr eine Ergänzung zu den klassischen Ophthalmochirurgien und kein eigenständiges Kriterium.
Bisher mussten spezielle Kenntnisse und Fähigkeiten in jeweils einem der folgenden Teilbereiche der Ophthalmochirurgie nachgewiesen werden:
• Vorderabschnitt
• Hinterabschnitt
• Augenmuskeln
• Plastisch-rekonstruktive Operationen an den Lidern und ihren Anhangsgebilden
Zukünftig sei die Mitgliedschaft auch bei Nachweis spezieller Kenntnissen, Erfahrungen und Fertigkeiten in der refraktiven Chirurgie kombiniert mit Fertigkeiten in einer der aufgeführten anderen speziellen Ophthalmochirurgien möglich.
Konkret müssten 300 Lasik-Behandlungen selbständig durchgeführt worden sein und eine der nachfolgenden Alternativen kumultativ vorliegen:
a) 500 Linsen-Katarakt OP selbständig durchgeführt, davon 100 mit torischer oder multifokaler IOL
b) 50 Augenmuskel OP selbständig durchgeführt
c) 150 Netzhaut- Glaskörperchirurgische Eingriffe (Pars-plana-Vitrektomien oder eindellende NH-Operationen – hierzu zählen keine IVOM)
d) 150 plastisch-rekonstruktive Eingriffe an den Lidern und 30 Eingriffe in der Periorbitalregion
Quelle: BDOC