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Ist ein Glaukomscreening kosteneffizient?

Durch ein flächendeckendes augenärztliches Glaukom-Untersuchungsprogramm in regelmäßigen Abständen könnten verdächtige beziehungsweise erkrankte Patienten aufgefunden und einer Therapie zugeführt werden. Dennoch wurde 2005 das Glaukomscreening nicht in dem Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenkassen aufgenommen, sondern erfolgt in der Regel nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL).Dr. Christoph Hirneiß erörtert die Frage, unter welchen Bedingungen ein Glaukomscreening kosteneffizient sein könnte.

Im Jahr 2010 werden Berechnungen zufolge ungefähr 44 Millionen Menschen weltweit an einem chronischen Offenwinkelglaukom erkrankt sein. In Deutschland sind dann mindestens eine halbe Million Menschen betroffen, die Prävalenz in Hinblick auf alle Glaukomformen wird aber noch deutlich darüber liegen. Das Glaukom ist die zweithäufigste Ursache irreversibler Blindheit weltweit, dennoch ist bei etwa der Hälfte aller Patienten die Glaukomerkrankung nicht diagnostiziert. Da die Lebenserwartung nach demografischen Prognosen weiter steigt, kann davon ausgegangen werden, dass ein unerkanntes und damit unbehandeltes Glaukom eine deutlich erhöhte Erblindungswahrscheinlichkeit haben wird. Durch ein flächendeckendes augenärztliches Untersuchungsprogramm in regelmäßigen Abständen könnten verdächtige beziehungsweise an Glaukom erkrankte Patienten aufgefunden und einer Therapie zugeführt werden. Dennoch gehört das Glaukomscreening nicht zum Leistungsumfang der gesetzlichen Krankenkassen.

Vom Gemeinsamen Bundesausschuss wurde 2005 der Entschluss gefasst, das Glaukomscreening nicht in den Leistungskatalog der gesetzlichen Krankenversicherung aufzunehmen. Argumente waren Bedenken beim Stellenwert des intraokularen Drucks beim Glaukom, die unklaren Krankheitsursachen, die Gefahr einer unnötigen Behandlung (falsch positive Ergebnisse), die Unklarheit über den geeigneten Screeningtest und unzureichende epidemiologische Zahlen. Dem entgegen empfehlen DOG und BVA weiterhin das Glaukomscreening gemäß Leitlinie 15c. In der Praxis erfolgt derzeit das Screening in der Regel nur als individuelle Gesundheitsleistung (IGeL) über Druckmessung und die Beurteilung des Sehnervenkopfes.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 06/2010.

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