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LASIK-OP: Private Krankenkassen fürchten Entscheid vom Bundesgerichthof

Private Krankenversicherungen fürchten ein BHG-Grundsatzurteil zur Kostenübernahme der LASIK-Operation, da der Bundesgerichtshof wahrscheinlich im Sinne des Klägers entscheiden würde, so eine Mitteilung des Verbundes der FreeVis LASIK-Zentren, die sich auf die Einschätzung einer Richterin des Bundesgerichtshofes bezieht.

In einem Aufsatz für die juristische Fachzeitschrift „recht+schaden“ habe Bundesgerichtshof-Richterin Dr. Sibylle Kessal-Wulf dargelegt, wie private Krankenversicherungen gezielt versuchten, einer Entscheidung des Bundesgerichtshofes bezüglich der Übernahme von Kosten für Lasik-Operationen entgegenzuwirken, heißt es in der Mitteilung. Dr. Kessal-Wulf beziehe sich auf mehrere Gerichtsverfahren, die von den an den Prozessen beteiligten privaten Krankenversicherungen vorzeitig beendet wurden, weil sie ein Grundsatzurteil des BGH fürchteten. Jedesmal seien die PKV-Unternehmen strategisch vorgegangen und hätten durch Zahlung der OP-Kosten an den klagenden Patienten den Prozessen in letzter Sekunde ihre Grundlage entzogen.

Die Kosten für eine LASIK-Operation für beide Augen betragen in Deutschland je nach Verfahren zwischen 2.500 Euro und 5.000 Euro, gibt FreeVis an. Viele Krankenversicherungen würden die medizinische Notwendigkeit des Verfahrens bestreiten und ihre Versicherungsnehmer auf das Tragen von billigeren Sehhilfen verweisen. Das Thema LASIK-OP sei daher seit Jahren oft Gegenstand von Prozessen zwischen Patienten und ihren privaten Krankenversicherungen gewesen. Untergeordnete Gerichte hätten in der Vergangenheit zum Teil zugunsten der PKV-Unternehmen (Landgericht München I), zum Teil jedoch auch zugunsten der Patienten entschieden (Landgericht Dortmund).

Der Aufsatz von Dr. Kessal-Wulf lege nun erstmals dar, dass der Bundesgerichtshof, hätte er die an ihn herangetragenen LASIK-Prozesse entscheiden können, den von der PKV praktizierten und von einigen Untergerichten akzeptierten Verweis der Patienten auf Sehhilfen als rechtlich nicht haltbar eingestufen würde. Denn: Der Patient habe einen Anspruch auf eine Heilungschance. Eine Sehhilfe wie Brille oder Kontaktlinsen heile jedoch die Krankheit (Fehlsichtigkeit) nicht, sondern nehme nur eine Ersatzfunktion für das kranke Organ wahr.

„Ein solch Aufsehen erregendes BGH-Urteil hätte verheerende Folgen für die privaten Versicherer. Um es zu verhindern, haben sie daher durch Zahlung der OP-Kosten an den Patienten immer wieder die Notbremse gezogen – nachdem der BGH den Prozessparteien einen ersten Hinweis zu seinem rechtlichen Standpunkt erteilt hat“, lautet die Einschätzung der Freevis LASIK-Zentren.

Das Fazit für privatversicherte Patienten sei: „Hinweise der PKV auf Urteile, die angeblich den Standpunkt der Versicherung bestätigen, sind zu hinterfragen. Nur weil ein Gericht irgendwann einen ähnlichen Fall zugunsten der Krankenkassen entschieden hat, heißt dies noch lange nicht, dass jede Gegenwehr nutzlos ist“, betont der Verbund.

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