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Einigung zwischen BDOC und Novartis

Streit um Auslegung des OLG-Urteils zur Lucentis-Auseinzelung beigelegt
In einem kürzlich erfolgten Urteil des Hanseatischen Oberlandesgerichtes (Az.: 3 U 12/09) wurde einer Apotheke die Auseinzelung von Lucentis untersagt. Das Pharmaunternehmen Novartis, das die Klage angestrengt hatte, interpretierte in einer öffentlichen Mitteilung das Urteil und wurde in seiner Auslegung vom Bund Deutscher Ophthalmochirurgen (BDOC) kritisiert. Anlässlich des diesjährigen Kongresses der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC) verkündete BDOC-Vorstandsvorsitzender Dr. Armin Scharrer, dass eine gemeinsame Vereinbarung in der Auslegung des Urteils getroffen worden sei. Die BDOC-Geschäftsführung hat zu einigen Fragen der Redaktion Stellung genommen.

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