Streit wegen falscher Brillenwerte
Gericht: Rezept ohne Unterschrift gültig
Erhält ein Patient von einem Augenarzt eine Brillenverordnung mit falschen Werten ausgehändigt, kann er später nicht von dem Augenoptiker wegen fehlerhaft angefertigter Gläser sein Geld zurückverlangen, sondern soll sich an den Arzt wenden, wie ein Urteil des Amtsgerichtes Wetter (Urt. v. 9.1.2006 – Az. 8 C 98/05) zeigt.

