Kraffel fordert Zuzahlungsmodell bei Katarakt-OP

Ein Zuzahlungsmodell mit freier Wahl ähnlich wie in der Zahnheilkunde fordert der BVA-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel für unterschiedliche Linsensysteme bei der Kataraktoperation.

In der Augenheilkunde hat sich neben den bewährten konservativen Diagnoseverfahren und Therapien eine Hightech-Medizin entwickelt, mit bahnbrechenden Innovationen auf dem Gebiet der Diagnose, der Behandlungsstrategien und der Medikamente, fasste Kraffel anlässlich der AAD die Fortschrittte in der Augenheilkunde zusammen. Allein in den letzten zwölf Monaten wurden EU-weit Medikamente zugelassen, die sowohl von ihrer Wirkung als auch von ihren Kosten jenseits aller bisherigen Grenzen der Augenheilkunde liegen. Damit seien Augenärzte heute in der Lage, ihren Patienten in vielen bisher hoffnungslosen Fällen das Augenlicht zu bewahren und damit ihre Unabhängigkeit und Lebensqualität. Aber anstatt den Erfolg zu feiern, würden die Kosten beklagt und versuche die Große Koalition, den Bürger glauben zu machen, sie könne dieses Problem durch Umverteilung lösen und jeder könne als Mitglied einer gesetzlichen Krankenversicherung ohne Zuzahlung weiterhin am medizinischen Fortschritt teilhaben. Dabei wisse die Bevölkerung längst, dass die Erhaltung ihrer Gesundheit zwar aussichtsreicher, aber auch teuer geworden sei. Aus der Zahnmedizin sind Patienten schon seit Jahren gewohnt, dass die GKV-Leistungen, die über eine Mindestversorgung hinausgehen, nicht erstattet werden, so Kraffel und forderte für den mündigen Patienten, dass auch in der Augenheikunde alle Möglichkeiten durch Zuzahlung offen stehen sollten.

Denn die Gesundheitspolitik verweigere den Kassenpatienten die freie Wahl, so zum Beispiel bei der Kataraktoperation und der Wahl der IOL, die schon heute für jeden Patienten eine „maßgeschneiderte“ Lösung bieten, so Kraffel. Aber die steht nach der zurzeit gültigen Regelung nicht jedem Patienten zu – es sei denn, er trägt nicht nur die Kosten für die für ihn bessere Linse, sondern auch die der gesamten Kataraktoperation, einer Operation, auf die jeder Versicherte aufgrund seiner jahrelang gezahlten Beiträge einen rechtlichen Anspruch habe. Mit dieser Regelung werde die Zukunft verbaut, weitere Fortschritte auf dem Gebiet der Intraokularlinsen würden den Mitgliedern gesetzlicher Krankenversicherungen vorenthalten, bilanzierte Kraffel die Situation und forderte, die freie Wahlmöglichkeit für jeden Bürger zum Upgrade jeder von ihm beanspruchten medizinischen Leistung durch Zahlung der Differenz zwischen „notwendiger“ und „bestmöglicher“ Versorgung.

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