Gesundheitsreform und Praxisfinanzen – Topp oder Flopp?

In diesem Monat treten erste Teile des Wettbewerbsstärkungsgesetzes (GKV-WSG) in Kraft. Über die Folgen der Reform für die Finanzierung der Augenarztpraxen gehen die Meinungen auseinander. Von Angela Mißlbeck.

Viele Augenärzte sehen schwarz. Kaum noch einer spekuliert nach Abschluss des Gesetzgebungsverfahrens zur Gesundheitsreform auf mehr Geld für die eigene Praxis. Die meisten rechnen damit, dass das Wettbewerbsstärkungsgesetzes (WSG) negative Auswirkungen auf ihre Praxisfinanzen haben wird. Sie fürchten den Basistarif in der Privaten Krankenversicherung (PKV) und erhoffen sich nichts von der Honorarreform in der Gesetzlichen Krankenversicherung (GKV). Weitere Proteste oder gar der Systemwechsel werden geplant.

In dieser allgemein eher düsteren Stimmungslage überrascht der Vorsitzende des Berufsverbands der Augenärzte, Dr. Uwe Kraffel, mit seiner Bewertung der Reform. Als Mitglied des Bewertungsausschusses, der an der Ausgestaltung der reformierten Honorarbedingungen arbeitet, sieht Kraffel sowohl im PKV-Basistarif als auch bei der GKV-Honorarreform Chancen für eine verbesserte Finanzsituation der niedergelassenen Ärzte.

PKV-Basistarif als Einstieg in die Kostenerstattung?

Der PKV-Basistarif könnte sich für niedergelassene Ärzte in mehrfacher Hinsicht positiv auswirken, meint Kraffel. Für PKV-Bestandskunden, die ohnehin ab Januar 2009 nur ein halbes Jahr lang in den Basistarif wechseln dürfen, dürfte er wenig attraktiv sein, wenn der Beitrag, wie vom Gesetzgeber vorgesehen, dem freiwilligen Beitrag in der GKV entspricht. Er wäre dann teurer als die meisten regulären PKV-Tarife. Somit wird nach Kraffels Einschätzung kaum ein Privatversicherter in den Basistarif wechseln, „erst recht nicht, wenn die Leistungen im Basistarif in den Verhandlungen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung und PKV-Verband auf GKV-Niveau heruntergeschraubt werden“, so der BVA-Chef. Auch die Befürchtung, dass die Beihilfeempfänger in den Basistarif gedrängt werden könnten, entkräftet Kraffel: „2009 ist ein Wahljahr. Da werden die Innenminister ihren Beamten kaum die Leistungen kürzen wollen.“

Attraktiv könnte der PKV-Basistarif dagegen für ältere freiwillig Versicherte in der GKV werden, da sie kostenneutral ihren Versichertenstatus ändern können, meint der BVA-Chef. Die GKV wird nach seiner Einschätzung um diese – relativ kostengünstigen – Versicherten buhlen. „Damit sie bleiben, werden die Kassen ihnen attraktive Kostenerstattungsangebote machen“, so Kraffel, „die Ärzte hätten damit ein Ziel wenigstens teilweise erreicht.“

Honorarreform muss im Zeitplan bleiben

Auch die Honorarreform in der GKV betrachtet der BVA-Chef optimistischer als die meisten seiner Kollegen. „Wenn wir den Zeitplan einhalten – ein zugegebenermaßen ehrgeiziges Ziel -, dann können wir in der GKV wirklich Honorar gewinnen“, so Kraffel. Die zusätzlichen Mittel sollen sich aus der Umstellung auf eine Euro-Gebührenordnung und aus der Verlagerung des Morbiditätsrisikos auf die Krankenkassen ergeben. Insider rechnen mit Beträgen zwischen einer und sechs Milliarden Euro für alle niedergelassenen Ärzte in Deutschland. „Damit wäre ein weiteres Ziel der Ärzteschaft erfüllt“, so Kraffel. Problematisch sei es jedoch, die Honorarreform im vorgegebenen Zeitraum umzusetzen, weil die neuen Regelungen mit den Kassen vereinbart werden müssten und die Kassen daran wenig Interesse hätten. Erzielen Krankenkassen und KBV keine Einigung, so kommt es zum Entscheid des Bundesschiedsamts. „Dann ist der Ausgang ungewiss“, so Kraffel.

Doch trotz dieser optimistischen Einschätzung des BVA-Vorsitzenden gehen die Meinungen über die Folgen der Reform für die Finanzierung der Augenarztpraxen auseinander. DER AUGENSPIEGEL hat einige Stimmen eingefangen:

Dr. Thomas Scharmann, Augenarzt in München, Bundesvorsitzender des Deutschen Facharztverbandes (DFV):
„Kein Wundenlecken, keine Nachhutgefechte – diese Gesundheitsreform 2007 ist gelaufen. Das Glück im Unglück für uns Augenärzte: Diese Gesundheitsreform ist ein Waffenstillstand. Wir als Augenärzte sollten jetzt den Blick nach vorne richten und den Schulterschluss mit allen Fachärzten suchen. Deshalb arbeitet der BVA bereits eng mit dem Deutschen Facharztverband zusammen.
Die Kernbotschaften: Fachärztliche, überprüfbare Qualität, als Versorgerfacharzt der Innovationsmotor in die Fläche und konkurrenzfähig zum Krankenhaus. Das sind die Kennzeichen aller niedergelassenen Fachärzte, hinter denen sich auch die Augenärzte aufstellen können. Den Anspruch auf angemessene und zwischen Klinik und Facharztpraxis gleicher Vergütung mit Berücksichtigung der besonderen fachärztlichen Qualität ist die konkrete Forderung, die uns Augenärzten sicherlich keine Bauchschmerzen bereiten wird.

Wir Augenärzte haben mit Heilhilfsberufen zu kämpfen. Deshalb brauchen wir nicht nur den Zusammenhalt aller 6.000 Augenärzte, sondern den Rückhalt der insgesamt 60.000 niedergelassenen Fachärzte. Zusammen müssen wir den Wettbewerb nicht fürchten: Als zentrale Forderung erhebt deshalb der DFV für die niedergelassenen Fachärzte die „facharztbasierte Versorgung“ im
Sozialgesetzbuch V (SGB V) mit einem neuen „§73 d“ festzuschreiben. 60.000 niedergelassene Fachärzte, die mit mehr als 170.000 Arzthelferinnen ein dichtes Versorgungsnetz und die wirtschaftliche Bedeutung eines industriellen Großunternehmens aufbieten, sind e i n e Stimme, auf die Politik hören wird! Dieses Gewicht werden wir in die Waagschale werfen.“

Dr. Heinrich-Karl-Friedrich Pieper, niedergelassener Augenarzt in Berlin:
„Immer mehr Ärzte aus Kliniken und teuer erworbenen Praxen verlassen das Land. Schäbig und unwürdig gegenüber den Ärzten ist unser Gesundheitssystem seit langem. Jetzt wird das für beinahe jedermann sichtbar. In manchen Gegenden Brandenburgs gibt es seit Jahren keinen Augenarzt mehr – was für ein Desaster für die Hilfesuchenden in diesem Land. Nun soll viel Freiheit in der Berufsausübung die Lösung für notleidende Landstriche bringen. Wieder einmal sollen wir Chancen wittern, investieren und uns gegenseitig ausstechen. Wieder einmal würden wir später feststellen, dass wir nicht reicher oder freier geworden sind. Vogelfrei würde da schon eher passen.

Wir leisten weiter Toparbeit, als würde es honoriert. Patienten bedauern uns bereits wegen des verflixten Hippokrateseides, den wir auch dann nicht brechen dürfen, wenn er uns die eigene Existenz kostet. Tatsache ist, dass durch das GKV-WSG kein zusätzliches Geld in unsere Praxen fließt. Selbst die geförderten MVZ haben immer größere Schwierigkeiten die Neugründungsphase zu überstehen. Klinikbetten werden weiter radikal abgebaut. Die KVen hat der Gesetzgeber langsam aber sicher zu einem gefährlich entzündeten Appendix der Politik umgebaut, den die Ärzte auch noch selbst entfernen sollen. Die Versorgung wird zusammenbrechen, mit oder ohne diese Reform. Nötig wäre dabei nur die gerechte Bezahlung unserer Arbeit. Wir müssen kreativ werden. Bereiten wir konkret ein ganz anderes Gesundheitssystem vor. Keine faulen Kompromisse mehr, unbedingte Einigkeit und dann Streik bis zum Erfolg.“

Prof. Dr. Bernd Bertram, stellvertretender BVA-Vorsitzender:
„Im WSG bedroht uns bei der Vergütung der PKV-Basistarif, in den voraussichtlich bald auch die Beihilfepatienten gedrängt werden. Dass die KBV zum Basistarif die Verhandlungen und die Abrechnung mit den Privatkassen erledigen soll, impliziert die große Gefahr, dass mittelfristig alle Privatpatienten über die KV abgerechnet werden. Damit könnte die GOÄ noch schneller abgeschafft werden und die Privatabrechnung über EBM mit kleinem Zuschlag erfolgen. Eine sinnvolle Variante der Kostenerstattung oder Direktabrechnung rückt so in weitere Ferne. Die Einnahmeausfälle im PKV-Bereich durch den sicher deutlich niedrigeren Faktor des Basistarifs – 1,8-fach steht nur als Vorschlag im Gesetz – sind für viele Kollegen existenzbedrohend. Bei einem Sieg der SPD bei der nächsten Bundestagswahl kommt voraussichtlich 2010/2011 die Einheitsabrechnung über den EBM für alle Deutschen und nur noch die Möglichkeit einer privaten Zusatzversicherung.

Unwahrscheinlich ist auch, dass die WSG-Regelungen im Kassenbereich für uns Augenärzte eine bessere Honorierung bringen. Die Neuregelungen kommen frühestens 2009, dann aber droht wegen der Bundestagswahl und wegen der sicherlich erneuten Kassendefizite ein neues Kostendämpfungsgesetz, dass die Aufhebung unserer Budgets weiter verschieben wird. Weil die Kassen auch nach dem WSG an die KV eine Gesamtvergütung mit befreiender Wirkung zahlen, ist nicht mit einer erheblichen Steigerung der Arzthonorare zu rechnen. Die Anzahl der bezahlten Untersuchungen dürfte weiter mit irgendwelchen Regelungen reduziert und begrenzt werden. Sehr fraglich ist auch, ob über den Morbiditätsbezug eine Steigerung der Honorare erreicht werden kann.“

Dr. Peter Loula, Augenarztobmann Düsseldorf, Neuss, Mettmann, zweiter Vizepräsident Freie Ärzteschaft:
„Nicht nur das WSG bedeutet neue Risiken, auch die E-Card. Ärztliche Schweigepflicht und der Datenschutz sind nicht mehr gewährleistet, wenn die Daten auf einem zentralen Server lagern. Risikoklassen sind für Versicherer, Banken und Arbeitgeber abrufbar. Den Praxen werden untragbare Kosten aufgebürdet.

Der risikodeckende Basistarif verteuert die PKV, die Beiträge für die Normaltarifversicherten werden steigen. Die Neumitglieder nehmen ab, die PKV wird demographisch ausgetrocknet. So wird eine Schieflage der PKV bewirkt. Die Privatversicherten werden in die GKV-Kassen überführt. Dies wäre der Anfang einer staatlich gelenkten Bürgerversicherung mit geringsten Nutzerleistungen. Die Angleichung der PKV-Honorare an das GKV-Niveau wird zum Aus vieler Praxen führen.

Feste Preise wird es nicht geben, da diese durch jährlich neu zu errechnenden Punktwerte aufgeweicht werden. Diese Regelung führt die Übernahme des Morbiditätsrisikos durch die GKV-Kassen ad absurdum. Ohne zusätzliches Geld für die ärztliche Therapie wird sich an der Misere der Arzthonorare nichts ändern. Das intransparente Sachleistungssystem, das zur Verschwendung geradezu einlädt wird durch die KVen weitergeführt. Daher werden Korbmodelle zur kollektiven KV-Zulassungsrückgabe gegründet, um drohende Insolvenzen abzuwenden.

Die Einführung der MVZ wird eine Wartelistenmedizin wie in England und Holland erzeugen, wo lange auf lebenswichtige Untersuchungen gewartet werden muss. Mit den MVZ wird die planwirtschaftliche Mangelmedizin eingeführt. Die freie Arztwahl ist nicht mehr gegeben.“

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