Urteil: Abgabe von Brillen in der Praxis
Ein aktuelles Urteil des Landgerichtes Würzburg vom 11. Februar 2010 bestätigt den Unterlassungsanspruch, keine Brillenverkaufsstelle in den Praxisräumen unterhalten zu dürfen, soweit nicht die Abgabe der Brille notwendiger Bestandteil der ärztlichen Therapie ist.

