Augenärzte profitieren von Einigung im Bewertungsausschuss

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss geeinigt, die Regelleistungsvolumina (RLV) zu stärken. Die Neuregelung soll vor allem Ärzten zugute kommen, die nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen. Davon könnten auch Augenärzte profitieren, die nicht zusätzlich operieren.

Ab 1. Juli sollen aus der morbiditätsbedingten Gesamtvergütung (MGV) zunächst die RLV finanziert und dann erst die Vergütungen für bislang freie Leistungen berechnet werden. „Wir haben den Finanzfluss umgekehrt und auf diese Weise die Berechnung der RLV gerechter gestaltet“, erklärte Dr. Andreas Köhler, Vorstandsvorsitzender der KBV in Berlin zur Einigung im Bewertungsausschuss. Die neue Regelung käme vor allem Ärzten zugute, die die Basisversorgung abdeckten, aber nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen könnten. „Augenärzte zum Beispiel, die nicht zusätzlich noch operieren, werden künftig nicht mehr benachteiligt“, so der KBV-Chef Köhler.

Zur Steuerung der freien Leistungen – wie beispielsweise GKV-Akupunktur, dringende Besuche und die Schmerztherapie – die weiterhin aus der MGV honoriert werden, sollen qualifikationsgebundene Zusatzvolumen (QZV) eingeführt werden, ähnlich wie es sie für Hausärzte für Sonografie, Psychosomatik und Belastungs-EKG gibt. Bislang wurden die freien Leistungen zu festen Preisen ohne Mengenbegrenzung vor den RLV abgerechnet. Das mindert die Geldmenge, die für die RLV übrig bleibt.

Leistungen wie Vorsorgeuntersuchungen oder ambulante Operationen, die die Krankenkassen außerhalb der MGV bezahlen, seien von der neuen Regelung nicht betroffen.

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