Neuer Vertrag zum Amblyopiescreening in Westfalen-Lippe
Die DAK-Gesundheit und die Kassenärztlichen VereinigungWestfalen-Lippe (KVWL) haben mit Wirkung zum 1. Januar2014 einen Vertrag über eine augenärztliche Vorsorgeuntersuchung bei Kleinkindern vereinbart. Die Vorsorgeuntersuchung umfasst dabei u.a. eine ausführliche Anamnese, eine Sehschärfenmessung sowie eine Refraktionsbestimmung. Darüber hinaus erhalten die versicherten Kinder innerhalb von sieben Werktagen einen Untersuchungstermin.
Das Angebot richtet sich hauptsächlich an alle bei der DAK-Gesundheit versicherten Kinder vom 31. bis zum 42.Lebensmonat. Gehört das Kind zu einer Risikogruppe, kann dasAmblyopiescreening bereits bei Kindern im Alter von 6 bis 12 Monaten durchgeführt werden. Als Risikofaktoren gelten eine bei Eltern oder Geschwistern diagnostizierte Amblyopie, Schielen, größere Fehl- oder Weitsichtigkeit (Anisometropie oder Hyperopie) sowie eine Frühgeburt vor der 37. Schwangerschaftswoche.
Seitens der Ärzteschaft sind alle zur vertragsärztlichen Versorgung zugelassenen Augenärzte aus dem Bereich Westfalen-Lippe teilnahmeberechtigt – eine gesonderte Teilnahmeerklärung ist nicht erforderlich. Die Vorsorgeuntersuchung wird dem behandelnden Augenarzt mit 40 Euro zusätzlich vergütet. „Im Kindesalter werden zentrale Weichen für die spätere gesundheitliche Entwicklung gestellt. Umso wichtiger ist es, mögliche Erkrankungen oder Einschränkungen frühzeitig zu erkennen. Mit dem neuen Vertrag leisten wir einen bedeutenden Beitrag, um die Kindesgesundheit in Westfalen-Lippenochweiter zu verbessern“, sagte Peter Mager, Vertragschef derDAK-Gesundheit in Nordrhein-Westfalen. Auch der 2. Vorsitzende der KVWL, Dr. Gerhard Nordmann, sieht die frühzeitige Entdeckung möglicher Sehschwächenpositiv: „Wenn die im frühen Kindesalter entstehende Amblyopie nicht rechtzeitig erkannt wird, können die Augen in den Folgejahren oft keine optimale Sehfähigkeit mehr erlernen. Dieser Verlust kann später kaum noch korrigiert werden. Je früher eine solche Sehminderung erkannt wird, desto besser sind auch die Behandlungsmöglichkeiten. “Neben der Kindesgesundheit soll der Vertrag aber auch die interdisziplinäre Zusammenarbeit von Augen- und Kinderärzten fördern.
Quelle:
DAK Deutschland, http://www.dak.de
KVWL, http://www.kvwl.com