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AMD-Therapie: Pro Retina sieht sich in Kritik an Kassen bestätigt

Ein wissenschaftlicher Evidenzbericht im Auftrag des Verbandes der Ersatzkassen (VdEK) bestätige die Kritik der Patientenorganisation PRO RETINA Deutschland e.V. an der Versorgung von Patienten, denen Altersblindheit droht, heißt es in einer Mitteilung der Patientenorganisation. Gemeinsam mit vier weiteren Verbänden hatte die Pro Retina vergangenen November in einem offenen Brief eine Aufnahme der AMD-Therapie in den gesetzlichen Leistungskatalog gefordert.

Da ein geregelter Zugang zur Behandlung fehle, sei die Versorgung ein Flickenteppich und viele Patienten würden aus Kostengründen mit einem dafür nicht zugelassenen Medikament behandelt, obwohl zugelassene Therapien zur Verfügung stehen. Dies sei dem Evidenzbericht zufolge „problematisch, da Wirksamkeit und Sicherheit der Substanz wissenschaftlich unzureichend belegt sind.“ Ute Palm, Vorstandsmitglied von PRO RETINA Deutschland e.V.: „Wir hoffen, dass nun der Rechtsanspruch der Patienten auf eine qualitätsgesicherte Therapie nicht länger missachtet wird“.

Bislang habe der Verband der Ersatzkassen den selbst in Auftrag gegebenen wissenschaftlichen Evidenzbericht über die Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) noch nicht veröffentlicht, obwohl dieser bereits seit Ende September 2009 vorliegt und inzwischen von den Autoren auch ins Internet gestellt wurde:

http://www.hta.uni-bremen.de/index.php/news/19/63/Evidenzbericht-Therapie-der-AMD

Die Publikation des Deutschen Cochrane Zentrum in Freiburg, das HTA-Zentrum in der Universität Bremen sowie die Augenklinik des Universitätsklinikums Freiburg hätten geprüft, wie gut Wirksamkeit und Sicherheit der Behandlungsverfahren belegt sind, die zur Therapie der feuchten Form der Altersabhängigen Makuladegeneration eingesetzt werden.

„Der Bericht bestätigt erneut unsere Kritik an der Versorgung von Patienten, die an der feuchten Form der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) leiden“, erklärt Ute Palm vom Vorstand der Patientenorganisation. Da der geregelte Zugang zur Therapie fehlt, würden die Patienten mit bürokratischen Hemmnissen konfrontiert und/oder von ihrer Krankenkasse zu „Vertragsärzten“ umgeleitet, die aufgrund ihrer Verträge mit den Krankenkassen Avastin injizieren.

Der Streit zwischen Krankenkassen, Ärzten und Pharmaindustrie über Arzneimittelpreise und Arzthonorare haben bislang verhindert, dass die ärztliche Injektions-Behandlung in die Leistungsverzeichnisse der Krankenkassen aufgenommen wurde.

„Es ist ein Skandal, dass die Auseinandersetzung über Arzneimittelpreise und Arzthonorare nicht in der politischen Arena ausgetragen wird, sondern auf dem Rücken hilfloser Patienten“, kritisiert Ute Palm. „Wir fordern angesichts des nun vorliegenden Evidenzberichtes, dass das Recht der Patienten auf eine qualitätsgesicherte Therapie nicht länger missachtet wird. Wenn die Verantwortlichen bei den Krankenkassen, in der Ärzteschaft und in der Pharmaindustrie es nicht schaffen, eine entsprechende Regelung zu finden, muss die Politik dafür sorgen, dass dieses Recht der Patienten endlich durchgesetzt wird.“

 

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