AMD-Therapie: Freier Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten gefordert

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und die Retinologische Gesellschaft (RG) fordern bei der Therapie der Altersabhängigen Makuladegeneration (AMD) unter Betonung der Arzneimittelsicherheit und der evidenzbasierten Medizin den freien Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten. Darüber hinaus befürworten die Experten ein transparentes, bundeseinheitliches Vorgehen der Kassen, das im Interesse der Patienten eine rechtzeitige Therapieeinleitung ohne bürokratische Hürden gestattet.

Nach Schätzungen der DOG ist die Altersabhängige Makuladegeneration die häufigste Ursache für Sehbehinderung und Blindheit, wobei allein in Deutschland etwa 4,5 Millionen Menschen von AMD betroffen sind. An der besonders gefährlichen „feuchten” Form erkranken jedes Jahr 50.000 Menschen.

Mit dem für die AMD-Therapie entwickelten Lucentis und dem ursprünglich gegen Darmkrebs entwickelten Avastin stehen heute zwei wirksame Medikamente für die Therapie der feuchten AMD zur Verfügung. Arzneimittelrechtlich zugelassen zur Behandlung der AMD ist das Medikament Lucentis, während das für die Behandlung der AMD nicht zugelassene Avastin ‚off-label’ eingesetzt wird. Die jeweilige Wirkstoffe – Ranibizumab und Bevacizumab – sind chemisch eng verwandt, ihre Wirkweisen ähnlich: sie hemmen mit dem Botenstoff, Vascular Endothelial Growth Factor (VEGF), die vermehrte Bildung von undichten Blutgefäße in die Netzhaut.

Ranibizumab und Bevacizumab halten den Verlust der Sehkraft bei der Mehrzahl der Patienten mit feuchter AMD wirksam auf, erläutern DOG und RG in einer Stellungnahme. „Bei etwa einem Drittel der Patienten kommt es sogar zu einer Verbesserung“, sagt Professor Dr. med. Peter Wiedemann, Vizepräsident der DOG und Direktor der Augenklinik am Universitätsklinikum Leipzig. Für Lucentis sind Wirkung und Sicherheit durch umfangreiche sogenannte Phase-III-Studien im Rahmen eines Zulassungsverfahrens belegt.

Avastin ist für die AMD-Therapie arzneimittelrechtlich nicht zugelassen, weshalb es Ärzte nur im sogenannten „Off-Label-Use” außerhalb der eigentlichen Zulassung einsetzen können. Dies ist aus arzneimittelrechtlicher Sicht gerade bei Verfügbarkeit eines zugelassenen Präparats allerdings nicht unproblematisch und birgt für den behandelnden Arzt Haftungsrisiken. Einige Kassen unterstützen die Anwendung des günstigeren Off-Label-Präparats sogar mit attraktiveren Arzthonoraren. „Ein freier Zugang zu wissenschaftlich geprüften Medikamenten muss auch bei Hinweis auf Behandlungsalternativen gewährleistet werden, andernfalls wird das System dem hohen Gut der Arzneimittelsicherheit und der evidenzbasierten Medizin nicht gerecht“, sagt Prof. Dr. Frank G. Holz, Direktor der Universitäts-Augenklinik aus Bonn.

Die Fachgesellschaften haben sich zuletzt eingehend mit der Thematik befasst. „Mit der gemeinsamen Stellungnahme der Retinologischen Gesellschaft, der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft und des Berufsverbands der Augenärzte haben wir die wesentlichen Eckpunkte der Therapie der feuchten Makuladegeneration klar herausgearbeitet“ betont Prof. Dr. Ulrich Bartz-Schmidt, Präsident der Retinologischen Gesellschaft.

Im Vordergrund steht für die wissenschaftlichen Fachgesellschaften die bestmögliche Versorgung der Patienten. Sie fordert deshalb für alle Betroffenen Zugang zu einer Anti-VEGF-Therapie, die wirksam und sicher ist, und dies auf bundesweit einheitlichen, transparenten Vertragsgrundlagen.

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