Finanzierung der Augenchirurgie
Perspektiven und Forderungen
In der Augenchirurgie galoppiert der medizinische Fortschritt: Immer besser ist bei immer mehr Patienten die Sehkraft operativ wieder herstellbar. Doch nicht alles, was machbar ist, ist solidarisch finanzierbar. Deshalb diskutieren Augenärzte die Frage: Wer zahlt was? Von Angela Mißlbeck.
Bundesgesundheitsministerin Ulla Schmidt hat es beim 110. Deutschen Ärztetag in Münster klargestellt: Die Ärzte sollen die Verantwortung für Qualität und Wirtschaftlichkeit im Gesundheitswesen tragen. Das 2004 gegründete gleichnamige Institut beschränkt sich bei seinen umstrittenen Nutzen-Bewertungen weiterhin auf wenig verbindliche Empfehlungen und die Politik meidet eine vom Ethikrat ausdrücklich geforderte politische Rationierungsdebatte nach wie vor. Auch das GKV-Wettbewerbsstärkungsgesetz bringt nach vorherrschender Meinung in der Ärzteschaft keine Lösung der Finanzierungsproblematik. „Die begrenzten Mittel werden lediglich neu verteilt“, so Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe in der Eröffnungsrede zum Ärztetag. Er sprach von einer „Bankrotterklärung“.
Zu spüren bekommen das die Ärzte und Patienten. Die Debatten um die begrenzten Mittel im Gesundheitswesen finden in den Praxen und Kliniken statt. Dort müssen Augenärzte ihren Patienten erklären, warum eine Sonderlinse, ein Lasereingriff oder eine intravitreale Injektion nicht von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt wird, obwohl es sinnvoll wäre.
Kassen- oder Privatleistung? Zuzahlung!
Beispiel: Sonderlinse. Ist die Sonderlinse medizinisch nötig, wird der Einsatz der Linse und auf Antrag auch die spezielle Linse von der gesetzlichen Krankenkasse gezahlt. Auch eine einfache Kataraktoperation mit herkömmlicher Linse ist reguläre Kassenleistung. Setzt der Arzt bei einer medizinisch nötigen Kataraktoperation aber auf reinen Patientenwunsch hin eine Sonderlinse statt einer herkömmlichen Linse ein, so wird nicht nur die Sonderlinse, sondern auch die Operation zur privaten Wunschleistung des Patienten, also einer IGeL-Leistung. Dafür kommt die Kasse nicht auf.
Seit im OPS zum Beginn des laufenden Jahres eine Dokumentationspflicht über die Art der verwendeten Linsen eingeführt wurde, diskutieren Augenärzte nun, welche Form der Finanzierung am besten geeignet wäre. Der BVA-Vorsitzende Dr. Uwe Kraffel hat ein Zuzahlungsmodell vorgeschlagen. Demnach soll die Operation weiterhin die Krankenkasse, die Mehrkosten für die Sonderlinse jedoch der Patient zahlen. Vorbild ist das mit der Reform 2004 eingeführte Zuzahlungsmodell für Zahnersatzleistungen.
„Es macht keinen Sinn, dass einer die ganze Operation selbst zahlt, nur weil er eine besondere Linse will“, sagt Kraffel. Mit der Forderung nach dem Zuzahlungsmodell stößt der BVA-Chef auf offene Ohren in den augenärztlichen Verbänden.
Als „Ideallösung“ betrachtet auch der Sprecher der Deutschen Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) Professor Christian Ohrloff das Zuzahlungsmodell. „Das wäre fair gegenüber den GKV-Versicherten“, so Ohrloff zum AUGENSPIEGEL. Sie könnten auf diese Weise am medizinischen Fortschritt teilnehmen ohne die Solidarkassen übermäßig zu belasten.
Unter diesem Aspekt findet das Zuzahlungsmodell auch die Zustimmung von Dr. Armin Scharrer, Kongresspräsident der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC). Die Lösung wird aus seiner Sicht sowohl der Finanzlage der Gesetzlichen Krankenversicherung als auch den Interessen von Patienten und Intraokularlinsen-Herstellern gerecht (wir berichteten).
Kosten- oder Leistungsexplosion? Fortschritt!
Das Beispiel Kataraktchirurgie und Intraokularlinsen zeigt sehr deutlich, dass der medizinische Fortschritt in der Augenchirurgie an die Grenzen des solidarisch Finanzierbaren stößt. Ähnlich verhält es sich bei der intravitrealen Injektion. Wenn es darum geht, zusätzliches Geld ins System zu pumpen, ziehen sich Politik und Krankenkassen gern auf das Argument der Kostenexplosion zurück. Dabei zeigen Statistiken, dass der Anteil der Gesundheitsausgaben am Bruttoinlandsprodukt in den vergangenen zehn Jahren annähernd gleich geblieben ist. 1996 lag er bei 10,4 Prozent, 2005 belief er sich auf 10,7 Prozent. In derselben Zeit hat die Anzahl der Kataraktoperationen sich zirka verdoppelt – so jedenfalls laut Ohrloff in Hessen. Das liegt nicht zuletzt daran, dass schonendere Operationstechniken den Eingriff heute auch bei solchen Patienten ermöglichen, die 1997 kein Augenarzt guten Gewissens einer Kataraktoperation unterzogen hätte.