|

Novartis und APOSAN-Tochter schließen vorerst Vergleich

Im Streit um die Auseinzelung von Flüssigarzneimitteln haben Novartis und die Aposan-Tochter Apozyt bis zum Abschluss des Berufungsverfahren einen außergerichtlichen Vergleich geschlossen: Bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens verzichtet die Aposan-Tochter auf die Auseinzelung von Lucentis, das seit 15. März als zugelassene Lucentis-Fertigspritze von Novartis auf dem deutschen Markt verfügbar ist. 

Novartis und die Aposan-Tochter streiten seit drei Jahren vor Gericht um Fragen im Zusammenhang mit der Zulässigkeit des Abfüllens von Fertigspritzen zur Behandlung von Augenerkrankungen mit Teilmengen der zugelassenen Fertigarzneimittel Lucentis oder Avastin. Das Landgericht Hamburg hat am 14. Januar 2014 sein Urteil (Az. 416 HKO 78/11) weitgehend zu Gunsten von Novartis verkündet. Die Aposan-Tochter hat jetzt Berufung gegen das Urteil eingelegt, so dass der Fall in die zweite Instanz geht und am Hanseatischen Oberlandesgericht weiterverhandelt wird.

Wie das Unternehmen Aposan mitteilt, werden patientenindividuelle Fertigspritzen mit Bevacizumab (Avastin) oder Aflibercept (Eylea) weiterhin von der Aposan Tochter hergestellt und vertrieben. „So bleibt die für Arzt und Patient notwendige Therapiefreiheit erhalten.“, sagt Dr. Clemens Künzer, Geschäftsführer der APOSAN Dr. Künzer. „Und die Vereinbarung gibt uns bis zum Abschluss des Berufungsverfahrens die gewünschte Rechtssicherheit.“

Hintergrundinformation zur Erstellung von Fertigspritzen unter:
http://www.apozyt.de/produktionsablauf

Quelle:
APOSAN Dr. Künzer

Ähnliche Beiträge