Steuerliche Abzugsfähigkeit von Aus- und Fortbildungskosten
Erhöhter Sonderausgabenabzug seit Jahresbeginn 2012
Der Einstieg in das Berufsleben stellt stetig wachsende Anforderungen an die Ausbildung von Berufsanfängern. Auch im Berufsalltag ist eine laufende Fortbildung erforderlich – und zwar für den Augenarzt wie für seine Arbeitnehmer. Die dafür notwendigen Kosten sind in bestimmtem Umfang steuerlich abzugsfähig. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (Sankt Augustin) erläutert, welche Aus- und Fortbildungskosten steuerlich absetzbar sind und informiert über aktuelle Änderungen.

