Tauchen mit Schwimmbrillen
Aktuelle Untersuchungsergebnisse zur möglichen Gefährdung der Augen
Zur Verhinderung eines Barotraumas warnte die Deutsche Lebensrettungsgesellschaft (DLRG) im Jahre 2005 davor, mit Schwimmbrille nicht tiefer als 60 cm zu tauchen. In der Folge konnten viele Kinder und Jugendliche nicht am Schwimmunterricht im Schulsport und in Schwimmvereinen teilnehmen, wenn Strecken- oder Tieftauchen auf zwei bis drei Meter auf dem Plan standen. Eine interdisziplinäre Arbeitsgruppe beschloss nach Absprache mit der DLRG, durch Tauchversuche die Gefährdungsgrenze für die Augen beim Tauchen mit Schwimmbrillen auszuloten. Dr. Dieter Schnell stellt die Untersuchungsergebnisse vor.
Für Kinder, die entweder wegen Allergien, einem unüberwindbarer Lidschlussreflex unter Wasser oder der Angst vor „blindem Tauchen“ nicht ohne Schwimmbrille tauchen konnten oder wollten, bedeutete die Empfehlung der DLRG den Ausschluss vom Schwimmunterricht, wenn Tieftauchen auf dem Plan stand. Die Sehschärfe unter Wasser, ohne einen Luftraum vor den Augen, liegt bei Handbewegungen in 20 cm. Da Tauchermasken im Allgemeinen sowohl beim Schul- als auch beim Vereinsschwimmsport nicht benutzt werden sollen oder dürfen, schien es für dieses Kollektiv an Jugendlichen keine praktikable Lösung zu geben, solange die Empfehlung dieser renommierten Gesellschaft nicht geändert wurde.
Viele erfahrene Tauchlehrer und Schwimmtrainer hielten die Empfehlung der DLRG, mit Schwimmbrille nicht tiefer als 60 cm zu tauchen, für überzogen. Selbst die DLRG gab zu, dass es sich um eine wahrscheinlich übertriebene Vorsichtsmaßnahme ohne ausreichenden wissenschaftlichen Hintergrund, handele. Nach Absprache mit der DLRG beschloss eine Arbeitsgruppe – bestehend aus den drei Sportophthalmologen Dr. Dieter Schnell, Dr. H.-J. Schnell und Dr. M. Radermacher, dem Sportwissenschaftler und Tauchlehrer Dr. U. Hoffmann, dem HNO-Arzt Dr. K. Scheuten und dem taucherfahrenen Optikermeister E. Pingel – durch Tauchversuche, Gefährungsgrenzen für die Augen beim Tauchen mit Schwimmbrillen auszuloten. Dies sollte in zwei Versuchsreihen geschehen. Die erste sollte grob orientierend Aufschluss über das Gefährdungspotential der Versuchspersonen geben und eine zweite Studie eine ausreichende Zahl an Detailergebnissen liefern.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 10/2008.