Vermögensbildung zugunsten der Arbeitnehmer

Arbeitnehmer, die sich mit ihrem Betrieb identifizieren, leisten in der Regel mehr als unmotivierte Mitarbeiter. Eine höhere betriebliche Identifikation erreicht der Arbeitgeber durch vermögenswirksame Maßnahmen zugunsten seiner Arbeitnehmer – und die wird auch noch staatlich gefördert. Dabei muss der Arbeitgeber seine Mitarbeiter nicht einmal direkt am Praxisgewinn beteiligen. Es genügt die indirekte Beteiligung durch Kauf von Beteiligungsrechten an anderen Unternehmen zum Beispiel in Form von Aktien oder Aktienfondsanteilen. Von Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin).

Wenn der Augenarzt sich nicht mit eigenem Geld an der Vermögensbildung seiner Arbeitnehmer beteiligen möchte, muss er das auch nicht. Es genügt, wenn er seinen Arbeitnehmern die Möglichkeit einräumt, Teile ihres Gehaltes vermögenswirksam anzulegen und die darauf entfallenden staatlichen Fördergelder zu kassieren.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL April 2017.

Ähnliche Beiträge