Kurznachrichten

Sozialgericht bestätigt Zulässigkeit von Vertrag zum Off-Label-Use bei AMD

Augenärzte dürfen weiterhin Verträge mit Krankenkassen abschließen, nach denen sie bei Patienten mit feuchter Altersbedingter Makuladegeneration (AMD) das für diese Indikation nicht zugelassene Medikament Avastin verordnen können. Mit dieser Entscheidung des Sozialgerichtes Düsseldorf unterlag die Novartis Pharma GmbH, Nürnberg, im Rechtsstreit um den so genannten Nordrhein-Vertrag nun auch in erster Instanz im Hauptsacheverfahren.

Gendefekt an Kataraktentstehung beteiligt?

Eine Arbeitsgruppe um Prof. Dr. Jochen Graw vom Institut für Entwicklungsgenetik des Helmholtz Zentrums München konnte einen Gendefekt entschlüsseln, der bei so genannten Aey12-Mausmutanten für ungewöhnlich kleine Augen und eine unvollständig ausgebildete, getrübte Linse verantwortlich ist. Diese Ergebnisse lassen Rückschlüsse auf Katarakt beim Menschen zu, glauben die Wissenschaftler, weil auch in diesem Fall der Linsenkörper seine Transparenz verliere.

Augenklinik Heidelberg: Studienteilnehmer zur Prebyopie-Korrektur mit Femtosekundenlaser gesucht

Als erste Klinik in Deutschland bietet die Universitäts-Augenklinik Heidelberg ab sofort die innovative Behandlung mit dem Femtosekundenlaser zur Refraktionskorrektur kostenlos im Rahmen einer Studie an: Gesucht werden noch Teilnehmer mit Altersweitsichtigkeit von mindestens 2 Dioptrien.

Vertrag regelt Honorierung der intravitrealen Injektion in Westfalen-Lippe

In Westfalen-Lippe regelt eine Vereinbarung die Vergütung der intravitrealen Injektion bei Patienten mit exsudativer Altersabhängiger Makuladegeneration (AMD). Entsprechend des Vertrages, den die KVWL im Mai mit mehreren Kassen abgeschlossen hat, erhalten die Augenärzte feste Pauschalen für die Behandlung mit Ranibizumab (Handelsname Lucentis) oder Bevacizumab (Handelsname Avastin) und sind frei in der Wahl des Mittels.

Bremer Vergleichsstudie (VIBERA) zu Avastin und Lucentis gestartet

Für die Bremer Vergleichsstudie zu Avastin und Lucentis (VIBERA, Prevention of Vision Loss in Patients with AMD by Intravitreal Injection of Bevacizumab and Ranibizumab) wurden die Genehmigungen erteilt. Die unabhängige wissenschaftliche Studie ohne Unterstützung der Herstellerfirmen soll nun untersuchen, ob beide Medikamente gleich gut wirken oder eines der Mittel dem anderen überlegen ist. Dies teilte Priv.-Doz. Dr. Klaus Lucke anlässlich des Kongresses der Deutschen Ophthalmochirurgen (DOC) in Nürnberg mit.