Auseinzelung: Landgericht Hamburg entscheidet zugunsten Novartis
In der Auseinandersetzung zwischen dem Pharmaunternehmen Novartis und dem pharmazeutischen Hersteller Apozyt um das Auseinzeln von Lucentis in Fertigspritzen hat das Landgericht Hamburg zugunsten von Novartis entschieden und Apozyt den Umfüllprozess und Vertrieb von Fertigspritzen ohne eigene arzneimittelrechtliche Zulassung untersagt (AZ 416 HKO 78/11). Während Novartis in einer Stellungnahme die Entscheidung begrüßt, kündigt Apozyt an, in Berufung zu gehen.

