LIONS Hornhautbank Baden-Württemberg: bundesweit erstes Spenderegister für Augenhornhäute

Das erste Spenderegister für Augenhornhäute wird im Rahmen der Feier zum zehnjährigen Bestehen der LIONS Hornhautbank Baden-Württemberg am Universitätsklinikum Freiburg eingeweiht:

Samstag, dem 7. Dezember 2013, um 9 Uhr im Kollegiengebäude I, Platz der Universität 3, Freiburg

Die Einladung und das Programm zum Hornhauttag am 7. Dezember anlässlich des zehnjährigen Bestehen der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg sind abrufbar auf der Internetseite der Universitäts-Augenklinik Freiburg: http://www.uniklinik-freiburg.de/augenklinik/live/veranst.html

Prof. Dr. Dr. h.c. Hans-Jochen Schiewer, Rektor der Albert-Ludwigs-Universität Freiburg, wird sich bei der Einweihung ebenso in das Spenderegister eintragen wie Prof. Dr. Dr. h.c. J. Rüdiger Siewert, Leitender Ärztlicher Direktor des Universitätsklinikums Freiburg, Prof. Dr. Thomas Reinhard, Ärztlicher Direktor der Klinik für Augenheilkunde Freiburg, und Gerhard Leon, Lions Past Distrikt-Governor und Mitglied des Lions Clubs Kaiserstuhl-Breisgau.„In Deutschland stehen zu wenige Augenhornhäute für eine Transplantation zur Verfügung. Viele unserer Patienten müssen sehr lange auf ein Hornhauttransplantat warten. Mit dem Spenderegister wollen wir diese Situation zumindest für Südbaden verbessern“, so Prof. Reinhard. Das Register soll den Angehörigen die Entscheidung erleichtern, ob sie die Hornhaut eines Verstorbenen zur Transplantation freigeben.

Ohne die explizite Einwilligung zu Lebzeiten (beispielsweise durch einen Organspendeausweis) oder die Zustimmung der nächsten Angehörigen darf keine Augenhornhaut entnommen werden. Häufig ist jedoch unklar, ob ein Verstorbener zu Lebzeiten einer Hornhautspende explizit zugestimmt hat oder ob dies sein ausdrücklicher Wille gewesen wäre. Die Dokumentation der grundsätzlichen Spendebereitschaft oder der grundsätzlichen Ablehnung einer Hornhautspende im Spenderegister soll den Angehörigen als verlässlicher Anhaltspunkt dienen. Sie allein ist jedoch nicht verbindlich im Sinne des Transplantationsgesetzes: Das letzte Wort haben die Angehörigen.

Durch eine Hornhauttransplantation kann das Sehvermögen von Patienten wiederhergestellt werden, deren eigene Hornhaut aufgrund unterschiedlichster Erkrankungen eingetrübt ist. Dafür wird nicht die gesamte Hornhaut des Spenders benötigt, sondern lediglich eine dünne Scheibe von circa 1,5 Zentimetern Durchmesser, die geeigneten Spendern nach deren Tod entnommen wird.

Lions Hornhautbank Baden-Württemberg

In der Lions Hornhautbank Baden-Württemberg werden seit 2003 Spenderhornhäute qualitätsgesichert entnommen, begutachtet und konserviert. Die Hornhautbank wird seit ihrer Gründung von den Lions Clubs der Region (Distrikte 111 SW und 111 SN) finanziell unterstützt. Bis 2013 wurden 3139 Transplantate aus der Hornhautbank Baden-Württemberg transplantiert, davon 2632 an der Klinik für Augenheilkunde des Universitätsklinikums Freiburg.

http://www.uniklinik-freiburg.de

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