ICL-Implantation in der PKV erstattungsfähig
Die ophthalmochirurgische Erstattungslandschaft erhält einen weiteren Impuls aus der Zivilgerichtsbarkeit. Nach der erstmaligen Bejahung der medizinischen Notwendigkeit der LASIK im Jahr 2006 und der Bestätigung des Einsatzes des Femtosekundenlasers bei Katarakt-OP im Jahre 2015 erfolgt eine weitere Ausweitung der Leistungspflicht privater Krankenversicherungen (PKV), wonach die ICL-Implantation in der PKV nun erstattungsfähig ist. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erläutert das Urteil.

