Steuerliche Vorteile der Ehegatten-Beschäftigung in der eigenen Praxis

Neue Mini- und Midijobgrenzen seit Jahresbeginn 2013
Um Missbräuchen vorzubeugen, sind strenge Voraussetzungen an die Anerkennung des Arbeitsverhältnisses zwischen Ehegatten geknüpft (Abschn. R 4.8 Abs.1 und H 4.8 EStR). Als Grundvoraussetzung für die steuerliche Anerkennung gilt, dass der Arbeitsvertrag ernsthaft vereinbart und tatsächlich durchgeführt worden ist. Rückwirkend abgeschlossene Verträge werden steuerlich nicht anerkannt. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert die Vorteile der Ehegatten-Beschäftigung in der eigenen Praxis.

Maßstab für die Ernsthaftigkeit von Ehegatten-Arbeitsverträgen ist, dass die Vertragsbedingungen im Wesentlichen denen zwischen Fremden entsprechen. Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts können an den Nachweis der Ernsthaftigkeit sogar noch strengere Anforderungen als bei Verträgen mit Fremden gestellt werden. Deshalb ist eine eindeutige Vereinbarung erforderlich. Dazu gehört:

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 12/2013.

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