Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen

Zur Neuregelung durch das Bürgerentlastungsgesetz
Der Augenarzt hat wie jedermann ein elementares Interesse daran, sich gegen die Hauptrisiken des Lebens wie Krankheit, Alter und Invalidität zu versichern. Das ist für ihn jedoch mit hohen Kosten verbunden, weil er im Gegensatz zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Beitragsleistungen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, die Versicherungsbeiträge voll aus seinem verfügbaren Einkommen aufzubringen hat. Diese Aufwendungen gehören einkommensteuerrechtlich zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen, die in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig sind. Mit dem Gesetz zur verbesserten steuerlichen Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen („Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung“) vom 16. Juli 2009 (BGBl. I S. 1959) hat der Gesetzgeber zum 1. Januar 2010 die steuerliche Berücksichtigung von Beiträgen insbesondere zur Kranken- und Pflegeversicherung deutlich verbessert. Dipl. Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch erläutert die Änderungen.

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