Simulation und Dissimulation bei gutachtlichen Fragestellungen

Validitätsprüfungen zielen darauf ab, vorhandene Sehfunktionen genau zu bestimmen oder wenigstens Mindestwerte zu schätzen. Möglich ist die objektive Prüfung oftmals ohne aufwändige Geräte, bedarf aber eines gewissen Zeitaufwandes. Die verschiedenen Methoden dienen vor allem dazu, subjektive Fehleinschätzungen zu korrigieren und Anlass für eine subtilere Diagnostik zu geben. Prof. Dr. Michael Gräf (Gießen) beschreibt unterschiedliche Methoden, die eine Validitätskontrolle subjektiver Angaben erlauben sowie teilweise einen relativ genauen quantitativen Nachweis tatsächlicher Sehfunktionen.

Simulation und Dissimulation sind menschliche Verhaltensweisen, deren Möglichkeit bei gutachterlichen Untersuchungen zu berücksichtigen ist. Als Simulation wird in diesem Zusammenhang das Vortäuschen einer Sehstörung bezeichnet. Das Motiv kann finanzieller oder sonstiger Gewinn sein, auch Untauglichkeit für bestimmte Verwendungen. Es kann eine körperliche oder seelische Verletzung zugrunde liegen. Die kausalen Verflechtungen sind im Rahmen einer kurzen Untersuchung oft nicht zu überblicken. Der Begriff Simulation eignet sich gut zur Klassifizierung, im individuellen Fall verwenden wir ihn aber nicht als Diagnose wenngleich sich auch nachweisen lässt, dass ein Patient beispielsweise bei der Visusbestimmung oder Gesichtsfeldprüfung bewusst falsche Angaben macht.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 07-08/2012.

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