Neuanschaffung – Leasing oder Kauf?
Die schnelle technologische Entwicklung stellt heute jeden Augenarzt bei anstehenden Investitionsentscheidungen vor die Frage, ob er das betreffende Wirtschaftsgut leasen oder kaufen soll. Selbst wenn die Voraussetzungen für eine steuerliche Abzugsfähigkeit der Leasingraten erfüllt sind, fällt der Wirtschaftlichkeitsvergleich zwischen Leasing und Kauf aber keineswegs immer zugunsten des ersteren aus. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert, für welche Variante sich im Einzelfall eine höhere Wirtschaftlichkeit errechnet.
Leasing bedeutet, dass dem Leasingnehmer das Wirtschaftsgut für eine bestimmte Zeit zur Nutzung überlassen wird und er dafür als Gegenleistung eine monatlich gleichbleibende Leasingrate zu entrichten hat. Insoweit besteht also kein Unterschied zur normalen Miete. Nach Ablauf der Nutzungszeit wird der Leasinggegenstand zurückgegeben, zum Restwert gekauft oder zu neuen Vertragsbedingungen über die Höhe der Leasingrate weiter geleast.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Juli/August 2018.