Doppelte Haushaltsführung

Doppelte Haushaltsführung liegt immer dann vor, wenn der Inhaber einer Augenarzt-Praxis außerhalb des Ortes der Praxis seinen Familienhausstand unterhält und am Ort der Praxis eine Zweitwohnung hat. Die daraus resultierenden teils beträchtlichen Mehraufwendungen können steuerlich abgesetzt werden, wenn die doppelte Haushaltsführung beruflich veranlasst ist. Und das ist neuerdings eigentlich immer der Fall. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (Sankt Augustin) erläutert anhand von Beispielen die Voraussetzungen für eine finanzamtliche Anerkennung.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 06/2012.

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