Mobilitätsverbesserung mit einem Blindenführhund
Es besteht ein großer Bedarf an Hilfsmitteln, die eine geeignete Mobilitätsversorgung blinder Menschen gewährleisten. Zu den Hilfsmitteln im Sinne des Sozialgesetzbuches gehören auch Blindenführhunde. Die Entwicklung des Blindenführhundewesens bis hin zu Aspekten aktueller Verordnungsmöglichkeit wurde im Rahmen des DOG-Kongresses 2014 mit einem wissenschaftlichen Poster vorgestellt und diskutiert. Dr. Sibylle Scholtz (Heidelberg) und Andreas Schmelt (Hamburg) stellen die Arbeit vor.
Blindenführhunde können zwischen rechts und links unterscheiden, sind hochintelligent, äußerst sozialkompetent und stressresistent. Sie sind für ihre Aufgaben gut ausgebildet und ermöglichen ihrem Halter ein selbstbestimmteres Leben. Als Begleiter geschätzt werden sie schon sehr lange: Zur geschichtlichen Entwicklung des Blindenführhundewesen gab das wissenschaftliche Poster des Autorenteams, Dr. Christine Kobelt (Tierärztin, Karlsruhe), Andreas Schmelt (Vorsitzender der Deutsche Blindenführhunde e.V., Hamburg), Dr. Sibylle Scholtz, Dr. Florian Kretz und Prof. Gerd Auffarth (Universitäts-Augenklinik Heidelberg), einen Überblick über die wichtigsten Entwicklungsschritte.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Dezember 2014.