Kurznachrichten

Bundesgesundheitsministerium regt klinische Studie zu Avastin an

Beim Einsatz von Bevacizumab (Handelsname Avastin) zur Behandlung der feuchten AMD handelt es sich nach Auffassung von Medizinrechtlern wie Professor Christian Dierks um einen Off-Label-Use, der nicht von der Rechtsprechung des Bundessozialgerichts gedeckt ist. Das Bundesgesundheitsministerium hat nun eine klinische Studie angeregt, da nach seiner Rechtsauffassung des Bundesgesundheitsministeriums eine Kostenübernahme für Bevacizumab bei AMD nur dann in Frage kommen kann, wenn es in klinischen Studien eingesetzt wird.