DOG kritisiert neue Fahrerlaubnisverordnung
Am 1. Juli 2011 tritt eine Neuauflage der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft, die Richtwerte und Handlungsanweisungen für die augenärztliche Begutachtung des Führerscheinanwärters umfasst. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) weisen darauf hin, dass einige Formulierungen, wie etwa die Personenbeförderung durch Rotsinngestörte, zu prüfen seien, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.