DOG kritisiert neue Fahrerlaubnisverordnung

Am 1. Juli 2011 tritt eine Neuauflage der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung (FeV) in Kraft, die Richtwerte und Handlungsanweisungen für die augenärztliche Begutachtung des Führerscheinanwärters umfasst. Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärzte Deutschlands e.V. (BVA) weisen darauf hin, dass einige Formulierungen, wie etwa die Personenbeförderung durch Rotsinngestörte, zu prüfen seien, um die Verkehrssicherheit weiterhin zu gewährleisten.

Die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft (DOG) begrüße die vom Bundesministeriums für Verkehr, Bau- und Stadtentwicklung (BMVBS) verfasste Neuauflage der Anlage 6 der Fahrerlaubnisverordnung, die der Bundesrat zum geringen Anteil zum 1. Januar 2011 und in den wesentlichen Anteilen zum 1. Juli 2011 beschlossen hat, teilt die Fachgesellschaft in einer aktuellen Stellungnahme mit. Die Neuauflage berücksichtige weitestgehend die langjährigen Forderungen der Verkehrskommission der DOG. Bestünden Führerscheinanwärter etwa den Sehtest nicht, seien sie verpflichtet, ihr Dämmerungssehvermögen und ihre Blendempfindlichkeit augenärztlich begutachten zu lassen. „Diese positiven Neuerungen werden in anderen Paragrafen jedoch durch fehlerhafte Formulierungen relativiert. An dieser Stelle hängt die Gesetzgebung von der individuellen Auslegung des Gutachters ab und kann im Zweifelsfall zu einer massiven Gefährdung des Straßenverkehrs führen“, warnt DOG-Pressesprecher Professor Dr. Christian Ohrloff, Frankfurt. Positiv sei auch, dass sich die Zulassung von Anwärtern für höhere Führerscheinklassen lockere.

Als besonders folgenschwer erachte die DOG jedoch die ebenfalls gelockerten Anforderungen an das Farbensehen von Berufskraftfahrern. Im neuen Gesetzesentwurf sei zu lesen, dass bei Rotblindheit oder Rotschwäche der Betroffene lediglich über eine mögliche Gefährdung aufzuklären sei. „Bisher war Gesetz, dass diese Personengruppe von jeglicher Personenbeförderung ausgeschlossen war“ erläutert Professor Dr. Dr. Bernhard Lachenmayr, Vorsitzender der Verkehrskommission der DOG aus München. Durch rotsinngestörte Fahrer fehlgedeutete Signallichter verursachten in der Vergangenheit katastrophale Unfälle im Bahn-, Flug- und Schiffsverkehr.

Ebenso problematisch scheint der Fachgesellschaft die Wiederaufnahme eines veralteten Gesetzestextes, der bereits gestrichen war. Dieser fordere von Fahrzeugführern der Klasse 2 und von Fahrern mit Fahrerlaubnis zur Fahrgastbeförderung, die vor dem 31. Dezember 1998 ihren Führerschein gemacht haben, „normales“ Stereosehen. „Erstens gibt es die Führerscheinklassen 1 bis 5 nicht mehr, wodurch dieser Paragraf hinfällig wird“, kritisiert Lachenmayr. „Zweitens wirft die unklare Formulierung des „normalen“ Stereosehens gutachterliche Probleme auf, weshalb er längst ersetzt wurde.“ Weshalb dieser Text zum 1. Januar 2011 erneut in das Gesetz übernommen wurde, sei nicht nachvollziehbar.

Die Fachgesellschaft fordert dazu auf, die Stellungnahme der DOG-Verkehrskommission zu berücksichtigen. Denn die Gesetzesvorlage sei die Basis für eine Umsetzung in den Bundesländern. „Deshalb muss hier ein Fundament gelegt werden, das weder missverständlich ist, noch den Ländern Raum bietet, die vorliegende Qualität nochmals zu unterschreiten“, fordert der Vorsitzender der DOG-Verkehrskommission Lachenmayr.

Quelle: http://www.dog.org

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