Kostenerstattung beim refraktiven Linsenaustausch (RLA)
Aktuelle Urteile weisen auf eine Änderung in der Rechtsprechung hin
Für den Austausch der klaren oder zumindest der im Sinne der Kataraktchirurgie nicht vollständig eingetrübten, natürlichen Linse tritt offenbar ein Wechsel in der Rechtsprechung ein, die aktuell zu einer Bejahung der Kostenerstattungspflicht privater Krankenversicherer tendiert. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt anhand der ergangenen Urteile diese – derzeit noch nicht abgeschlossene – Entwicklung der Rechtsprechung dar

