Strafrechtliche Aspekte bei ­Abrechnungsfehlverhalten

Besteht auch nur der Verdacht einer vorsätzlichen Falschabrechnung, drohen ein Strafverfahren sowie berufs-, vertragsarzt- und approbationsrechtliche und gelegentlich auch hochschulrechtliche Folgen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, ein Strafverfahren zu einem versöhnlichen Abschluss zu bringen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Dr. iur. Niklas Auffermann und Dr. iur. Sebastian T. Vogel (Berlin) zeigen auf, wo die praktischen Fallstricke liegen, in welchen Konstellationen abrechnungsbetrügerisches Verhalten gegeben ist und welche juristischen Verhaltensregeln im Falle einer Strafverfolgung zu beachten sind.

Der medizinische Fortschritt schreitet unaufhaltsam voran – und mit der Komplexität wachsen auch die Probleme beim Abrechnungsverhalten. Selbst wer ordnungsgemäß abzurechnen sucht, kann nolens volens in den staatsanwaltlichen und polizeilichen Fokus rücken, aus dem zu entrinnen es Zeit, Geld und Nerven benötigt. An einem Beispiel der Anästhesie bei Katarakt­operationen soll aufgezeigt werden, wo die praktischen Fallstricke liegen und in welchen Konstellationen abrechnungsbetrügerisches Verhalten gegeben ist. Besteht auch nur der Verdacht einer vorsätzlichen Falschabrechnung, drohen ein Strafverfahren sowie berufsrechtliche, vertragsarztrechtliche, approbationsrechtliche und gelegentlich auch hochschulrechtliche Folgen. Es gibt jedoch Möglichkeiten, ein Strafverfahren zu einem versöhnlichen Abschluss zu bringen oder gar nicht erst aufkommen zu lassen. Wer sich nicht nur medizinisch, sondern auch juristisch in jeder Phase des Verfahrens wohlverhält, muss eine Sanktion, gleich welcher Art, nicht fürchten.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Juni 2016.

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