Mehrkostenregelung bei Sonderlinsen

Aktueller Stand zur Mehrkostenregelung für Kataraktpatienten
Seit der Einführung der Erstattungsregelung ist der Einsatz von Premiumlinsen einfacher geworden, der Patient übernimmt lediglich die Mehrkosten für die IOL mit Zusatznutzen. Doch welche Kosten sind ansetzbar? Und bei welchem Patienten sind diese Linsen wirklich sinnvoll? Dr. Stefanie Schmickler (Ahaus) erläutert anhand von Beispielen die Mehrkostenregelung für Kataraktpatienten und zeigt auf, dass Sonderlinsen nicht nur eine logistische Herausforderung für den OP darstellen.

Der Bundestag hat am 1. Dezember 2011 eine Mehrkostenregelung für Kataraktpatienten innerhalb des GKV-Versorgungsstrukturgesetzes beschlossen. Der Gesetzgeber hat die Gesetzesänderung im SGB V formuliert: im §33 Hilfsmittel (hier: Sachkosten in Bezug auf die IOL) und im §87 Bundesmanteltarif (hier: in Bezug auf den ordentlichen Mehraufwand bei Implantation einer IOL mit Zusatznutzen). Bis zum 31. Oktober 2012 sollte der Gemeinsame Bewertungsausschuss die Gebühren im EBM für den Mehraufwand bei Sonderlinsen festlegen, was nicht erfolgt ist. Wie verhält man sich nun gegenüber einem Patienten, der zum Beispiel aufgrund seines hohen Astigmatismus eine torische Linse möchte?

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 04/2013.

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