LASIK und (k)ein Ende?
BGH setzt Schlusspunkt in der Rechtsprechung zur PKV-Übernahme der Behandlungskosten
Die vom Bundesgerichtshof (BGH) in diesem Jahr gefällte und mit Gründen versehene Entscheidung zur Übernahme von Behandlungskosten der LASIK durch die PKV enthält grundsätzliche Klärungen, die weit über den Bereich der LASIK-Behandlung hinaus auch in anderen Bereichen der augenchirurgischen Therapie zukünftig von Bedeutung sein werden. RA Michael Zach (Mönchengladbach) erläutert die Tragweite der gerichtlichen Entscheidung und deren Relevanz beispielsweise zur Frage der Kostenübernahme bei Presbyopietherapie.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Januar 2018.