Kontrast- und/oder Dämmerungssehen?

Zur Einführung des Kontrastsehtests in die Fahrerlaubnisverordnung
Seit dem 1. Juli muss bei allen Führerscheinen der Gruppe 2 und bei augenärztlichen Gutachten auch für die kleineren Fahrzeuge das Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft werden. Sowohl Augenärzte als auch die an der Begutachtung beteiligten Betriebsärzte sehen sich der Herausforderung gegenüber, den idealen Grenzwert sowie das ideale Testverfahren zu finden. Prof. Dr. Helmut Wilhelm (Tübingen) diskutiert Grenzwerte, Geräte und Messverfahren, zeigt Fallstricke und Herausforderungen für den Untersucher auf.

Das zentrale Sehen, das Funktionieren der Makula, wird normalerweise mit dem Visus gemessen. Dies ist aber nur bedingt aussagekräftig. Denn: Ein Objekt kann noch so groß sein, wenn es sich nicht von seinem Hintergrund unterscheidet, sieht man es nicht. Deshalb muss eigentlich auch die Kontrastsehfähigkeit bestimmt werden, wenn man wissen will, wie gut jemand sieht. Dies ist zwar jedem Augenarzt bewusst, aber außer in Studien hat sich bisher niemand darum gekümmert. Kontrast- und Dämmerungssehen führen ein Schattendasein. Sogar im Straßenverkehr, wo es nun wirklich darauf ankommt, den Fußgänger im dunklen Mantel am Straßenrand zu sehen, war diese Funktion der Politik völlig und der Augenheilkunde weitgehend egal. Vorschriften gab es keine, lediglich wenig verbindliche Empfehlungen der DOG. Die Mehrzahl der Augenärzte war froh darüber, denn dies ersparte ihnen erbitterte Diskussionen über die Nachtfahreignung ihrer immer älter werdenden Patienten. Es war eine Expertengruppe der EU, die 2005 neue Vorschläge unterbreitete, unter anderem dass auch das Kontrast- oder Dämmerungssehen geprüft werden müsse, da es – was jedem Augenarzt klar ist – Patienten mit hervorragendem Visus, aber abgrundtief schlechtem Kontrastsehen gibt. Damit wurde unser Dornröschenschlaf empfindlich gestört.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 11/2011.

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