Intravitreale Injektionen nur auf Privatrezept

Der BVA weist erneut darauf hin, dass die Verordnung intravitrealer Injektionen nicht auf einem Kassenrezept, sondern nur auf einem Privatrezept erfolgen darf.

Die intravitrealen Injektionen eröffnen neue Möglichkeiten in der Therapie der feuchten AMD. Mittlerweile sind Macugen und Lucentis als Medikamente zugelassen worden. Dennoch gäbe es zu den administrativen Aspekten immer noch einige Irritationen, so Prof. Dr. Bernd Bertram, 2. BVA-Vorsitzender. Ein häufiger Streitpunkt zwischen den Krankenkassen und den Augenärzten sei die Frage, auf welchem Rezept das Medikament verordnet werden müsse. Für Augenärzte sei in dieser Frage die Aussage der zuständigen KV entscheidend, die dem BVA in Form von eindeutigen Stellungnahmen der KBV und der KV Bayern, KV Nordrhein und KV Schleswig-Holstein vorlägen. Hier werde klar geäußert, dass die Verordnung nicht auf einem Kassenrezept, sondern nur auf einem Privatrezept erfolgen dürfe. Denjenigen Kollegen, die auf Kassenrezept verordnen würden, drohe eine Richtgrößenprüfung und ein Regress, auch wenn die Krankenkasse schriftlich etwas Anderes äußern sollte. Bei dem Kostenvoranschlag für die intravitrealen Injektionen sei wichtig, dass nicht nur die Übernahme der Medikamentenkosten und der ärztlichen Kosten für die Injektion, sondern auch die Übernahme der Kosten für die Nachbehandlung, die ebenfalls nicht über Chipkarte abgerechnet werden darf, beantragt werde, so der BVA, der in seinem BVA-Mitgliederseparee die genannten KV-Schreiben sowie einen Muster-Kostenvoranschlag zum Download anbietet.
http://www.augeninfo.de/separee/ivi.php

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