Hier und dort – wie Augenärzte an zwei Standorten kooperieren

Ambulant tätige Augenärzte erhalten durch das neue Vertragsarztrecht mehr Möglichkeiten, ihren Berufsalltag zu gestalten. So können sie zum Beispiel an zwei Orten Sprechstunden anbieten. Das hat Vorteile, wie das Beispiel einer überörtlichen Gemeinschaftspraxis im Münsterland zeigt. Ein Beitrag von Angela Mißlbeck.

Am 1. Januar ist das Vertragsarztrechtsänderungsgesetz in Kraft getreten. Was letztlich wo möglich wird, hängt von vielen Faktoren ab. So dürfen Augenärzte mit Kollegen nun prinzipiell in sogenannten überörtlichen Berufsausübungsgemeinschaften an zwei oder mehr Praxisorten tätig werden, auch wenn diese Orte in verschiedenen KV-Bezirken liegen. Doch dazu bedarf es neuer Regelungen in den Bundesmantelverträgen zwischen Kassenärztlicher Bundesvereinigung (KBV) und Krankenkassen und in der Richtlinie der KBV. „Bevor diese Regelungen nicht vorliegen, wird es für die Zulassungsausschüsse kaum möglich sein, überörtliche Berufsausübungsgemeinschaften zu genehmigen“, meint ein Jurist der Kassenärztlichen Vereinigung (KV) Berlin.
Diese Gefahr droht momentan noch vielen Bestimmungen des Vertragsarztrechts. Denn die meisten Paragraphen müssen durch die KBV oder die KVen konkretisiert werden. Im Zuge des Protests gegen die Gesundheitsreform droht die KBV der Bundesregierung nun aber damit, die Umsetzung von Gesetzen zu verweigern. Sie will damit vor allem deutlich machen, dass sie sich als Selbstverwaltungsorganisation für die Ärzte versteht und nicht als verlängerter Arm des Staates. Doch dem Wunsch vieler Ärzte nach flexibleren Berufsausübungs- und Kooperationsmöglichkeiten dürfte die KBV kaum Steine in den Weg legen.

In manchen KV-Regionen geht jetzt schon, was das neue Vertragsarztrecht bundesweit ermöglichen soll. So hat in Westfalen im April 2006 eine überörtliche Gemeinschaftspraxis von Augenärzten die Arbeit aufgenommen. Die bereits seit Mitte der Siebziger Jahre bestehende Augenpraxis Ahaus hat ein zweites Standbein im 15 Kilometer entfernten Gronau erhalten. Das geschah eher zufällig. Auf der Suche nach einem freien Arztsitz für einen neuen Kollegen in der Gemeinschaftspraxis wurden die Ahauser Ärzte in Gronau fündig. Nun arbeiten 65 Mitarbeiter in Ahaus und acht weitere in Gronau.

„Die KV war sehr kooperativ“, sagt die geschäftsführende Gesellschafterin der Gemeinschaftspraxis Dr. Stefanie Schmickler. Für die ersten neun Monate überörtlicher Tätigkeit zieht sie eine positive Gesamtbilanz, auch wenn die Überörtlichkeit anfangs mit erhöhtem Verwaltungsaufwand einherging. Voruntersuchungen für die in Ahaus angegliederte Augenklinik können nun auch in Gronau gemacht werden. Das spart den Patienten Wege. „Die Patienten nehmen das positiv auf. Wir gewinnen für beide Orte neue Patienten“, so Schmickler. Auch die Kollegen im Umland des neuen Praxisortes haben nicht wie zunächst befürchtet mit Anfeindungen reagiert. Sie zeigen im Gegenteil Interesse an einer Zusammenarbeit. „Das ist jetzt durch das neue Vertragsarztrecht vorstellbar“, so die Ophthalmologin.

Neben der Gewinnung neuer Patienten und Kooperationspartner sieht Schmickler weitere Vorteile der zwei Standorte vor allem durch mehr Flexibilität. So kann Personal bei Bedarf kurzzeitig zwischen den Praxisstandorten wechseln. Die Helferinnen-Azubis kommen an beiden Orten zum Einsatz. Eine Schwangerschaftsvertretung und kurzfristige Krankheitsvertretungen stellen kein Problem mehr dar. Ähnlich verhält es sich mit den Geräten. Als in Gronau kürzlich ein YAG-Lasergerät kaputt ging, konnte die Praxis ohne Neuanschaffungskosten auf ein Zweitgerät in Ahaus zurückgreifen, das dort wegen nachlassender YAG-Laser-Raten immer seltener genutzt wurde.

Doch nicht alle neuen Kooperationsmöglichkeiten bergen für jeden neue Chancen. Die Gemeinschaftspraxis Ahaus hat die Pläne, sich in ein Medizinisches Versorgungszentrum umzugestalten, wieder aufgegeben. Sie sieht auch davon ab, die beiden freiberuflichen Anästhesisten, mit denen sie bei ambulanten Operationen kooperiert, künftig anzustellen. „Beides kommt nicht in Frage, weil es jetzt harmonisch läuft“, sagt Schmickler. Veränderungen müssen ihrer Meinung nach Verbesserungen bringen. Unter diesem Aspekt sollte jeder Augenarzt die neuen Möglichkeiten des Vertragsarztrechts prüfen.

Ähnliche Beiträge