„Frau Bundeskanzlerin, stoppen Sie diese Reform!“

Der offizielle Referentenentwurf zur Gesundheitsreform ruft allerorten scharfe Kritik hervor. Eine neue Qualität gewinnt der Protest der Ärzte gegen die Gesundheitspolitik der Bundesregierung. Bei weitem nicht nur der Berufsverband der Augenärzte spricht vom Systemausstieg. Von Angela Mißlbeck.

Ärztetag Keiner scheint diese Reform zu wollen. Selten war die Kritik an der Gesundheitspolitik der Bundesregierung so vielstimmig wie nach der Vorlage des Referentenentwurfs für ein „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der gesetzlichen Krankenversicherung“ (GKV-WSG). Krankenkassen, Gewerkschaften, Wirtschaftsforscher, Patientenverbände, Arbeitgeber und nicht zuletzt Ärzte sind sich einig: Die Gesundheitsreform darf nicht so kommen, wie sie im Entwurf vorgesehen ist. Einmütig wird der Bundesregierung vorgeworfen, ihre eigenen Ziele zu konterkarieren. Statt zu mehr Wettbewerb führe diese Reform in die Staatsmedizin, heißt es von Seiten der Ärzte und Krankenkassen seit langem. Als auch die führenden Wirtschaftsforschungsinstitute in ihrem Herbstgutachten eine ähnliche Diagnose stellten, attestierte ihnen das Bundesgesundheitsministerium kurzerhand „Unverständnis“. Nun haben die Ärztegremien erneut ihre Stimme vernehmbar erhoben. Erstmals haben Ende Oktober Bundesärztekammer (BÄK) und Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) gemeinsam einen außerordentlichen Ärztetag mit Sondervertreterversammlung veranstaltet. In einer gemeinsamen Resolution appellierte die gesamte verfasste Ärzteschaft an Bundeskanzlerin Angela Merkel: „Stoppen Sie diese Reform aus Verantwortung für unser Gesundheitswesen!“

„Ein historischer Tag“

Es sollte ein Tag von „historischer Bedeutung“ sein, wie BÄK-Präsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe sagte. Als „existenziell für die verfasste Ärzteschaft“ bezeichnete der KBV-Vorstandsvorsitzende Dr. Andreas Köhler die gemeinsame Sitzung der beiden obersten ärztlichen Selbstverwaltungsgremien. Die Ankündigungen der obersten Vertreter der Ärzteschaft jedenfalls hatten es in sich. „Wir Ärztinnen und Ärzte werden auf diesen politisch gewollten Systemwechsel reagieren und unsererseits die Systemfrage stellen. Man muss ja nicht unbedingt Vertragsarzt sein“, sagte der Bundesärztekammerpräsident. KBV-Chef Köhler kündigte der Politik die Mitarbeit der KBV als Selbstverwaltungsorgan an der Umsetzung des Gesetzes auf: „Wenn dieser Gesetzentwurf so bleibt, können und werden wir ihn nicht umsetzen, auch wenn das das Aus für die ärztliche Selbstverwaltung bedeutet.“ Köhler weiter: „Wir werden nicht kuschen! Sollen sie uns doch abschaffen.“ Nur einen Tag zuvor hatte der Hartmannbund ab Dezember eine bundesweite Welle regionaler Praxisschließungen angekündigt. Die fachliche Anhörung, die das Bundesgesundheitsministerium vier Tage nach der offiziellen Vorlage des Entwurfs anberaumt hatte, haben 20 Verbände eine Woche vorher boykottiert. Nicht nur Bundesärztekammerpräsident Professor Jörg-Dietrich Hoppe bezeichnete die Anhörung öffentlich als „Farce“.

Der Staat meint, es besser zu wissen“

„Die Art und Weise in der die betroffenen Verbände keine echte Gelegenheit zur fachlichen Stellungnahme bekommen, ist Ausdruck des Selbstverständnisses derer, die für diesen Referentenentwurf verantwortlich zeichnen. Der Staat meint, es besser zu wissen“, sagt die Geschäftsführerin des Bunds der Deutschen Ophthalmochirurgen (BDOC) Eva Hansmann. „Absurd“ erscheint der Zeitplan der Regierung auch dem Vorsitzenden des Berufsverbands der Augenärzte (BVA) Dr. Uwe Kraffel. Beide teilen die Einschätzung, dass der Entwurf in die Staatsmedizin führt. „Aber am meisten stören mich die Fehler, Ungenauigkeiten und Widersprüche in der Gesetzgebung“, sagt Kraffel. Ein Beispiel: „Die Regierung sagt, sie will eine einheitliche Vergütung für niedergelassene Ärzte, aber dann trifft sie lauter Regelungen, die die Vergütung uneinheitlich machen“, so Kraffel. Vorgesehen sind unter anderem Zuschläge für unterversorgte Gebiete und für besondere Qualität. Zudem soll sich die Vergütung an der Morbidität der Versicherten einer Krankenkasse aber auch an der Wirtschaftskraft der Regionen und den Kosten der Arztpraxis orientieren. Im Einzelnen durchblickt derzeit noch keiner ganz genau, wie all diese Regelungen ineinander wirken werden.

„Kostenneutrale Honorarreform ist inakzeptabel“
Auch Hansmann entdeckt in dem Regelwerk Widersprüche: „Da die Orientierungswerte auf der Grundlage der geregelten Leistungsmenge 2008 und des zur Verfügung stehenden Finanzvolumens berechnet werden, entbehren sie jeder betriebswirtschaftlichen Kalkulationsgrundlage“, sagt die BDOC-Geschäftsführerin. Verbunden mit der Forderung nach kostenneutraler Einführung des neuen Vergütungssystems sei das „natürlich nicht zu akzeptieren“. Für „absolut verfehlt“ hält sie es auch, „ die Ärzte noch über zwei Jahre auf die Eurovergütung warten zu lassen und dem Spiel der floatenden Punktwerte auszusetzen“.

„Erhebliche Probleme“ fürchtet auch BVA-Chef Kraffel aufgrund des späten Zeitpunkts der Honorarreform. „Persönlich glaube ich nicht, dass das System weitere zwei Jahre Punktwertberechnung aushält“, so Kraffel. Schon jetzt würden die Probleme bei der Einführung neuer Leistungen in der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) stetig wachsen. So sei derzeit zum Beispiel völlig offen, wie Augenärzte die intravitreale Injektion abrechnen sollten. Ein neues Medikament gehe mit neuen Kosten einher, die aber nirgends abgebildet werden. „Es wäre folglich im Interesse der Ärzte, keine neuen Leistungen zu erbringen“, so Kraffel. Um zu zeigen, was medizinisch möglich sei, bräuchten die Ärzte die private Krankenversicherung. Doch der BVA-Chef teilt die von vielen Seiten geäußerte Befürchtung, dass es bei der Umgestaltung der PKV im Rahmen der Reform letztlich darum gehe, „dass die erste Klasse abgeschafft werden soll, damit die zweite Klasse nicht merkt, was ihr entgeht“. Der BDOC teilt deshalb die verfassungsrechtlichen Bedenken, die der PKV-Verband gegen den Entwurf geäußert hat.

„Wir müssen den Systemausstieg vorbereiten“

Viele Verbände hatten Ende Oktober, knapp zwei Wochen nach der Vorlage des Entwurfs, noch nicht zu einer abschließenden Einschätzung des GKV-WSG gefunden. So arbeitet auch die Deutsche Ophthalmologische Gesellschaft noch an einer Stellungnahme. Was letztlich kommt, wird auch im parlamentarischen Prozess noch entschieden. Die Ärzte jedenfalls haben einen „heißen Herbst“ angekündigt. Auch der BVA-Chef gibt sich kämpferisch. „Bleibt es bei dem jetzigen Gesetz, müssen wir einen kollektiven Ausstieg vorbereiten und schnellstmöglich durchführen“, so Kraffel.

Chronologie der Reform-Gesetzgebung
November 2005
Die Große Koalition vereinbart, dass eine „große“ Gesundheitsreform zur Entlastung der Lohnnebenkosten kommen soll. Geplant ist eine Strukturreform, die auch die Einnahmeseite der gesetzlichen Krankenversicherung (GKV) neu organisiert. Keine Einigung gibt es jedoch über die unterschiedlichen Modelle der Kopfpauschale und der Bürgerversicherung. Schließlich verspricht Bundeskanzlerin Angela Merkel in ihrer Regierungserklärung einen „neuen Ansatz“.
März 2006
Die Spitzen der Regierungsparteien stecken den grundsätzlichen Rahmen für die geplante „große“ Gesundheitsreform fest.
April 2006
Die Beratungen von Gesundheitsexperten der Großen Koalition über die Gesundheitsreform beginnen. Die 16-köpfige Arbeitsgruppe verständigt sich auf Stillschweigen. Doch das Gesundheitsfonds-Modell als Kompromisslösung zur Finanzierung der GKV kommt sehr schnell an die Öffentlichkeit und in die Kritik.
Juni 2006
Erstmals setzt Merkel sich öffentlich für die Einführung des Fonds ein. Teilweise Steuerfinanzierung der GKV gilt als beschlossen.
3. Juli
Union und SPD legen Eckpunkte zur Gesundheitsreform vor. Darin wird Ärzten das Ende der budgetierten Vergütung im ambulanten Bereich und eine neue Honorarsystematik in Euro angekündigt. Von Seiten der Krankenkassen hagelt es Kritik.
August
Der erste Entwurf für ein „Gesetz zur Stärkung des Wettbewerbs in der GKV“ (GKV-WSG) findet in die Öffentlichkeit. Das Gesundheitsministerium lässt verlauten, es handle sich um ein „allererstes Arbeitspapier“. Dennoch wird die Kritik immer lauter.
September
Der zweite Arbeitsentwurf sieht die budgetneutrale Umsetzung der Honorarreform vor. Der Fonds wird von allen Seiten abgelehnt. Merkel verschiebt den Zeitplan für die Reform. Das Gesetz soll nicht zum 1. Januar in Kraft treten, sondern im April 2007.
5. Oktober
Die Spitzen der Koalition legen den Reformstreit bei. Die Einführung des Fonds und der neuen Vergütungsordnung werden auf 2009 verschoben. Der Kompromiss provoziert erneut Kritik von allen Seiten.
10. Oktober
Der vierte Arbeitsentwurf sieht zur budgetneutralen Einführung der Pauschalhonorare auch die Fortführung der budgetierten Vergütung für die niedergelassenen Ärzte vor.
12. Oktober
Das Gesundheitsministerium veröffentlicht den vorläufig endgültigen Entwurf zum GKV-WSG und lädt zeitgleich die Verbände zur fachlichen Anhörung ein.
13. Oktober
Zahlreiche Verbände kündigen an, die Anhörung zu boykottieren, da die Frist zu kurz für eine fachliche Stellungnahme sei. Bundesärztekammerpräsident Jörg-Dietrich Hoppe spricht von einer „Farce“.
16. Oktober
Die Anhörung findet dennoch statt, allerdings mit nur geringer Beteiligung.
25. Oktober
Verabschiedung des Gesetzentwurfs im Bundeskabinett.
November (geplant)
Beginn paralleler Beratungen des GKV-WSG im Bundestag und im Bundesrat.
Mitte Februar 2007 (geplant)
Abschließende Befassung des Bundesrates.
1. April 2007 (geplant)
Das GKV-WSG tritt in Kraft.

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