Hornhautvernetzung seit 1. April Kassenleistung
Bei Patienten mit fortschreitendem Keratokonus können Augenärzte seit 1. April die Hornhautvernetzung mit Riboflavin als neue Behandlungsmethode anwenden. Die KBV und der GKV-Spitzenverband haben im Bewertungsausschuss die Vergütung geregelt, sodass die Abrechnung über den EBM jetzt möglich ist.

