Beidseitige Hornhauttrübung infolge rezidivierender Malaria tertiana

Erkrankung 15 Jahre nach Afrikaeinsatz
Die Malaria als Protozoen-Infektionskrankheit kann in bis zu 20 Prozent mit Augenbeteiligung einhergehen. Selten ist jedoch ein beidseitiges Leucoma corneae infolge interstitieller Keratitis nach etwa 15 Jahren. Dr. Ulrich Jähne und Priv.-Doz. Dr. Manfred Jähne stellen einen Fall aus der Augenklinik in Aue/Sachsen vor.

Der damals 36-jährige männliche Patient war vom Juni bis November 1987 als Mitarbeiter des Ministeriums für Auswärtige Angelegenheiten der DDR in einem sechsmonatigen Afrikaeinsatz in Äthiopien tätig. Trotz Prophylaxe erkrankte er im September 1987 an der Erstinfektion einer Malaria tertiana. Wegen drei Rezidiven wurde er zwischen 1988 bis 1989 insgesamt dreimal in einer Infektionsklinik behandelt. Augenveränderungen wurden damals nicht beschrieben. Bereits 1988 wurde die Malaria als Berufskrankheit anerkannt. In der Anamnese sind weiterhin bekannt: ein arterieller Hypertonus, eine Nephrolithiasis sowie seit 2001 ein nicht-insulinpflichtiger Diabetes mellitus.

Ophthalmologischer Befund

Bei der ersten Vorstellung im März 2004 klagte der inzwischen 53-jährige Patient seit mehreren Monaten über eine zunehmende Sehverschlechterung beider Augen, außerdem habe er unter einer starken Blendung zu leiden. Bei Dämmerung würde er besser sehen.

Wegen der ausgeprägten Vaskularisation in allen vier Quadranten mit dichter Trübung der Kornea planten wir am linken Auge eine perforierende Keratoplastik mit HLA-typisierter Spenderhornhaut und einem Trepandurchmesser von mindestens 8,0 mm.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 03-2008.

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