Autor: Ulrike Lüdkte

Die XXIII. Zusammenkunft der Julius-Hirschberg-Gesellschaft in Heiden (Schweiz) Teil 2

Die XXIII. Zusammenkunft der Julius-Hirschberg-Gesellschaft in Heiden (Schweiz) Teil 2

Von Friedensnobelpreisträgern, Augenärzten und Medizinhistorikern
Im zweiten Teil des Nachberichtes zur XXIII. Zusammenkunft der Julius-Hirschberg-Gesellschaft in Heiden fasst Dr. Sibylle Scholtz die Vorträge der Referenten zu historischen Biografien, aber auch beispielsweise zum „bösen Blick“, dem Xenonphotokoagulator oder zu Themen wie dem Schicksal verfolgter Ophthalmologen während des Nationalsozialismus zusammen.

Sechsmonatsergebnisse nach Implantation einer akkommodativen IOL

Akkommodative Intraokularlinsen stellen eine Alternative zur multifokalen Technik dar. Eine solche mögliche Variante ist die Crystalens HD, eine neuartige akkommodierende IOL der vierten Generation, die durch das spezielle Haptikmaterial fest mit dem Kapselsack verwächst und durch ihr spezielles Design über die Tiefenschärfe ein Sehen in der Nähe und Ferne ermöglichen soll. Dr. Mark Tomalla fasst die Sechsmonatsergebnisse mit eigenem Patientenstamm zusammen.

„Aponeurosis repair“ oder Aponeurosenresektion?

Die transkutane Levatoraponeurosenresektion in der Therapie der involutiven Ptosis
Die Resektion der Levatoraponeurose des Musculus levator palpebrae ist die Standardmethode zur Korrektur der involutiven Ptosis. Im Gegensatz zur Resektion des Musculus levator palpebrae bei kongenitaler Ptosis gibt es in der Chirurgie der involutiven Ptosis keine Dosierungsempfehlungen. Es wird meistens empfohlen, eine „Refixation“ oder „Reparatur“ der Levatoraponeurose durchzuführen, da als Ursache der involutiven Ptosis eine Desinsertion oder Dehiszenz der Levatoraponeurose postuliert wird. Dr. Rüdiger Meinhold-Heerlein, Dr. Barbara Ophoff-Perret und Maria Mönch berichten über die Ergebnisse einer retrospektiven Analyse von Patientendaten der Augenklinik Essen-Werden.

Fall: Zur Problematik altitudinaler Gesichtsfeldausfälle

Eine plötzliche einseitige Sehverschlechterung und ein nahezu altitudinaler Gesichtsfelddefekt in der unteren Hälfte lassen ursächlich an eine vaskuläre Optikusneuropathie denken. Dr. Annette Sturm stellt die Notwendigkeit einer weiterführende Diagnostik dar, wenn bei scheinbar typischen Gesichtsfeldausfällen und Anamnese einer vaskulären Optikusneuropathie eine Diskrepanz zum Papillenbefund vorliegt.

Augenärzte profitieren von Einigung im Bewertungsausschuss

Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) und die Spitzenverbände der Krankenkassen haben sich im Bewertungsausschuss geeinigt, die Regelleistungsvolumina (RLV) zu stärken. Die Neuregelung soll vor allem Ärzten zugute kommen, die nur wenige Leistungen außerhalb der RLV abrechnen. Davon könnten auch Augenärzte profitieren, die nicht zusätzlich operieren.

Bundesverdienstkreuz für Dr. Albrecht und Kristina Hennig

8 Jahre im Einsatz für blinde Menschen in Nepal – dafür erhielten der aus Kusel/Pfalz stammende Augenarzt Dr. Albrecht Hennig und seine Frau Kristina am 29. März 2010 das Bundesverdienstkreuz am Bande. Die deutsche Botschafterin Verena Gräfin von Roedern würdigte in ihrer Rede das vorbildliche Engagement des Ehepaares, das im Auftrag der Christoffel-Blindenmission (CBM) in dem nepalischen Städtchen Lahan die zweitgrößte Augenklinik der Welt aufgebaut hat.

Deutscher Hörfilmpreis 2010: Erster Publikumspreis der Hörfilmpreisgeschichte verliehen

Im Rahmen einer festlichen Gala wurde in Berlin der 8. Deutsche Hörfilmpreis verliehen. In Anerkennung des hohen Niveaus der 13 Nominierungen entschied sich die Jury dafür, zwei Preise zu vergeben. Anschließend wurde der erste Publikumspreis der Hörfilmpreisgeschichte vergeben, an dessen Abstimmung zahlreiche blinde, sehbehinderte, aber auch sehende Hörfilmfans beteiligt sind.

AMD: GKV-Versicherte haben Anspruch auf Behandlung mit Lucentis®

Gesetzlich Krankenversicherte, die unter einer feuchten altersbedingten Makuladegeneration leiden, haben nach einem aktuellen Urteil des Sozialgerichts Aachen einen Anspruch auf Versorgung mit dem für diese Erkrankung zugelassenen Arzneimittel Lucentis®. Sie dürfen gegen ihren Willen nicht auf die Verwendung eines anderen Mittels (Avastin®) verwiesen werden, das zwar um ein Vielfaches preiswerter, aber für den augenärztlichen Bereich nicht zugelassen ist.