Aktuelle Entwicklungen zur Erstattung des Femtosekundenlasers bei Katarakt
Trotz einzelner gerichtlicher Entscheidungen verbleibt es bei dem bisherigen Tenor, dass die Zivilgerichte, hier auch die Landgerichte, ganz überwiegend die Erstattung der Position 5855a GOÄ zusprechen, in dem verwaltungsgerichtlichen Bereich ist dies von einer Ausnahme abgesehen sogar durchgängig der Fall. Vor diesem Hintergrund ist nicht nachvollziehbar, wenn in einzelnen Publikationen oder durch Vertreter der Berufspolitik von der Abrechnung dieser Position abgeraten wird. RA Michael Zach (Mönchengladbach) stellt im Folgenden die aktuellen Entwicklungen zur Erstattung des Femtosekundenlasers bei Katarakt dar.
Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Dezember 2019.