Steuerliche Berücksichtigung von Vorsorgeaufwendungen

Geänderte Höchstbeträge und Abzugsquote seit Jahresbeginn
So genannte Vorsorgeaufwendungen sollen gegen allgemeine Lebensrisiken wie Krankheit, Alter und Invalidität absichern und werden seit 2005 in Altersvorsorge- und sonstige Aufwendungen unterteilt. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans L. Dornbusch (St. Augustin) erläutert die Voraussetzungen für die steuerliche Abzugsfähigkeit von Vorsorgeaufwendungen.

Der Augenarzt hat wie jedermann ein elementares Interesse daran, sich gegen die Hauptrisiken des Lebens wie Krankheit, Alter und Invalidität zu versichern. Das ist für ihn jedoch mit hohen Kosten verbunden, weil er im Gegensatz zum sozialversicherungspflichtigen Arbeitnehmer, dessen Beitragsleistungen zur Hälfte vom Arbeitgeber getragen werden, die Versicherungsbeiträge voll aus seinem verfügbaren Einkommen aufzubringen hat. Diese Aufwendungen gehören einkommensteuerrechtlich zu den so genannten Vorsorgeaufwendungen, die in bestimmten Grenzen steuerlich abzugsfähig sind.

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL Dezember 2015.

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