Premiumlinsen und Kostenerstattung in der Praxis

Die Ansprüche der Patienten auf ein gutes Ergebnis nach Kataraktoperation und somit die Nachfrage nach Sonder- beziehungsweise Premiumlinsen sind im letzten Jahrzehnt erheblich gestiegen. In einigen Gebieten Deutschlands ermöglichen Strukturverträge eine Zuzahlung, so dass Patienten nicht die gesamten Operationskosten selber tragen müssen. Dr. Stefanie Schmickler gibt einen Überblick zu Premiumlinsen und deren Kostenerstattung in der Praxis.

Patienten erwarten von der Kataraktoperation mehr und mehr eine refraktive Versorgung. Sicherlich tragen Berichte auch in Unterhaltungsmagazinen dazu bei. Der Patient fragt im Vorfeld der Kataraktoperation ganz gezielt nach neuen, besseren Linsen. Er muss schließlich die Brille selber zahlen, hat daher hohe Ansprüche an seine Kataraktoperation und möchte nur das Beste an Linsen bekommen, was auf dem Markt ist. Er hat gehört, man könne ohne Brille nach der Operation sehen. Auch wenn die gesetzliche Krankenversicherung (GKV) nur eine Versorgung nach dem Prinzip WANZ (wirtschaftlich, ausreichend, notwendig und zweckmäßig) vorsieht, ist damit zu rechnen, dass mit der neuen Koalition aufgrund der möglichen Mehrkostenbeteiligung die Möglichkeit für Patienten auf Premiumlinsen erleichtert wird.

Zu den Premiumlinsen zählen asphärische Linsen mit dem Ziel des besseren Kontrastsehens, torische Linsen zum Ausgleich einer Hornhautverkrümmung, Add-On-Linsen zur Korrektur von Fehlsichtigkeiten nach vorangegangener Kataraktoperation und Multifokallinsen für eine relative Brillenunabhängigkeit. Standardlinsen hingegen sind Einstärkenlinsen, verfügen über einen Optikdurchmesser von durchschnittlich 6,0 mm, weisen eine scharfe Optikkante auf und ermöglichen Sehen in einem bestimmten Entfernungsbereich.

Welche Untersuchungen sind neben der des vorderen Augen­abschnitts sowie der großen Fundusuntersuchung sinnvoll, um den Patienten eine Premiumlinse anstelle einer Standardlinse zu empfehlen?

Mehr dazu im AUGENSPIEGEL 07-08/2010.

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