Personalkosten und Steuern in der Augenarztpraxis 2010

Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz
Grundsätzlich stellen sämtliche Kosten für das Betriebspersonal gewinnmindernde Betriebsausgaben dar. Das sind nicht nur die Arbeitslöhne einschließlich der Lohn- und Kirchensteuer, des Solidaritätszuschlags, der Weihnachts-, Urlaubs- und Überstundengelder sowie der Arbeitgeberbeiträge zur Sozialversicherung, sondern auch Sachbezüge und sonstige Zuwendungen an das Personal, und zwar unabhängig davon, ob diese Zuwendungen lohnsteuerpflichtig sind oder nicht. Voraussetzung ist allerdings, dass die Arbeitnehmertätigkeit sich ausschließlich auf die Arbeit in der Augenarztpraxis bezieht und keine Verquickung mit Arbeiten für den Privathaushalt des Augenarztes gegeben ist. Dipl.-Volkswirt Dr. Hans-L. Dornbusch erläutert wesentliche Änderungen durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz und gibt einige Beispiele samt Verweisen auf Rechtsgrundlagen.

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