Ophthalmologische Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“
Die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ kann künftig auch von Augenärztinnen und Augenärzten erworben werden. Einen entsprechenden Beschluss brachte der Deutsche Ärztetag auf den Weg. Damit erhält die medikamentöse Behandlung von Tumoren am Auge erstmals eine strukturierte, bundesweit geregelte Qualifikation.
In der Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren gewinnen medikamentöse Therapien seit Jahren an Bedeutung: Medikamente werden direkt in oder an das Auge verabreicht, um eine hohe Wirkstoffkonzentration am Tumor zu erzielen und diesen bestmöglich zu kontrollieren oder zu verkleinern. Die Behandlung trägt dazu bei, Tumoren möglichst präzise und schonend zu behandeln. „Bislang war die Zusatzweiterbildung „Medikamentöse Tumortherapie“ allerdings nur Fachärztinnen und Fachärzten ausgewählter Disziplinen vorbehalten, zu denen die die Augenheilkunde nicht gehörte“, berichtet Prof. Nikolaos E. Bechrakis, Direktor der Klinik für Augenheilkunde am Universitätsklinikum Essen und Sprecher der Sektion DOG-Ophthalmologische Onkologie. Die Deutsche Ophthalmologischen Gesellschaft (DOG) und der Berufsverband der Augenärztinnen und Augenärzte Deutschlands (BVA) haben sich daher für eine Erweiterung des Fächerspektrums eingesetzt. Der Deutsche Ärztetag stimmte der Aufnahme der Augenheilkunde in die Weiterbildungsordnung im Mai zu. „Das ist ein wichtiger Meilenstein für die Versorgung von Patientinnen und Patienten mit Augentumoren“, betont Prof. Bernd Bertram (Aachen), Delegierter des BVA.
„Die medikamentöse Tumortherapie am Auge ist komplex und stellt hohe Anforderungen an Erfahrung und Abstimmung“, erklärt dazu Prof. Vinodh Kakkassery, Chefarzt der Klinik für Augenheilkunde am Klinikum Chemnitz. „Mit der neuen Zusatzweiterbildung schaffen wir klare Standards für Indikationsstellung, Durchführung und Überwachung. Das erhöht die Sicherheit der Patientinnen und Patienten und sorgt für eine verlässliche, einheitliche Behandlungsqualität“, fügt der Experte der Sektion DOG-Ophthalmologische Onkologie hinzu. Gleichzeitig können auch systemische Tumortherapien aus anderen Fachgebieten zu Nebenwirkungen am Auge führen. „Dazu zählen Hornhauttrübungen, Schäden an der Netzhaut oder weitere Beeinträchtigungen“, erläutert Kakkassery. Auch in diesem Kontext ist ophthalmologische Expertise und eine enge Zusammenarbeit mit anderen Disziplinen gefragt, bei der die Weiterbildung von Nutzen sein wird.
Nach dem Beschluss auf Bundesebene müssen nun die Landesärztekammern die Zusatzweiterbildung in ihre Weiterbildungsordnungen übernehmen. Anschließend werden geeignete Weiterbildungsstätten definiert sowie konkrete Lehrinhalte, Rahmenbedingungen und Voraussetzungen für die Zusatzweiterbildung festgelegt. Die Sektion DOG-Ophthalmologische Onkologie wird dabei beratend eingebunden.
Quelle: DOG und BVA


