Krankenkasse muss Blinden sprechende Einkaufshilfe zahlen

Die Krankenkasse muss Blinden als Einkaufshilfe ein Barcode-Lesegerät mit digitaler Sprachausgabe bezahlen. Da das Gerät Blinden überhaupt erst ermögliche, selbstständig einzukaufen und sich im Haushalt zu orientieren, müssten gesetzliche Kassen die Kosten von rund 2500 Euro tragen. Das hat das Landessozialgericht Niedersachsen-Bremen in einem Ende Januar veröffentlichten Urteil (AZ.: L 4 KR 17/08) entschieden, meldet die Nachrichtenagentur dpa.

Die beklagte Kasse hatte eingewandt, die Kosten ständen nicht in einem angemessenen Verhältnis zum Nutzen.

Die Celler Richter urteilten indes, Blinde hätten einen Anspruch auf das Gerät, da es der Wahrnehmung eines Grundbedürfnisses in der hauswirtschaftlichen Versorgung diene. Die Revision wurde nicht zugelassen.

Der auch „Einkaufsfuchs“ genannte Barcode-Leser erkennt über den Strichcode Hunderttausende Supermarkt-Artikel und kann Blinden per Lautsprecher sagen, worum es sich handelt. Blinde können mit speziellen Etiketten auch eigene Gegenstände markieren, die Bezeichnung in das Gerät einsprechen und die Gegenstände später wieder identifizieren.

 

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